Geldstrafe für Neonazi-Anwalt

HAMBURG dpa ■ Das Landgericht Hamburg hat den Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 3.360 Euro verurteilt. Der vorbestrafte 56-Jährige habe sich 1996 als Verteidiger des Hamburger Rechtsextremisten Thomas Wulff mit Beweisanträgen der Volksverhetzung schuldig gemacht, begründete die Richterin gestern das Urteil in der Neuauflage des Prozesses. Rieger habe die massenhafte Ermordung von Juden in KZs der Nationalsozialisten leugnen und dies mit einem Chemiker-Gutachten beweisen wollen. Die Staatsanwaltschaft hatte 5.000 Euro Strafe gefordert. In einem ersten Verfahren war Rieger freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben. Die Richterin wertete die lange Verfahrensdauer als strafmildernd.