Casino verdonnert

Oberlandesgericht: Bremer Spielbank muss Aufzeichnungen über Hochspieler herausrücken

taz ■ Die Bremer Spielbank muss dem Oberlandesgericht Unterlagen über so genannte Hochspieler zur Verfügung stellen. Einen entsprechenden Beschluss gab das Gericht am Mittwoch bekannt. Danach muss das Casino für zwei Tage im Jahr 2000 die Besucherliste, die Aufzeichnungen über Wechselvorgänge sowie die von ihr angefertigten Protokolle über Gewinn und Verlust von Spielern vorlegen, die häufig und mit sehr hohen Einsätzen spielen.

Ein früherer Geschäftsmann – derzeit wegen Verdachts der Steuerhinterziehung in U-Haft – behauptet, an den fraglichen Tagen im Bremer Casino insgesamt 68.000 Euro verloren zu haben. Diese fordert er jetzt zurück – Begründung: Obwohl er offenkundig spielsüchtig gewesen sei und sich bei mehreren Casinos sogar habe sperren lassen, habe die Bremer Spielbank ihn „mit attraktiven Angeboten immer wieder zum Spiel“ animiert.

Vor dem Bremer Oberlandesgericht hatte die Spielbank die Existenz von Aufzeichnungen zunächst insgesamt bestritten. Später räumte sie dann ein, dass sie teilweise unspezifizierte Listen führe, beteuerte aber, dass der Kläger auf diesen an den fraglichen Tagen nicht auftauche. Eine frühere Mitarbeiterin der Spielbank hatte hingegen Anfang April ausgesagt, dass das Casino sehr wohl detaillierte Aufzeichnungen über das Spielverhalten von Hochspielern anfertige.

Spielbank-Sprecher Frank Mühr bezweifelte am Mittwoch auf Nachfrage, dass die Unterlagen, die das Casino vorlegen werde, dem Kläger etwas nützten: „Aus den Aufzeichnungen – soweit wir sie noch haben – geht nicht hervor, dass er an diesen Tagen bei uns war.“ Das befürchtet auch Kläger-Anwalt Jens-Peter Gieschen: „Wenn ich die Spielbank wäre, hätte ich das Zeugs längst vernichtet.“ sim