Walddörfler klagen

Gericht soll Bezirksamt zu Bürgerbegehren gegen Bebauungspläne zwingen und Evokation verurteilen

Die Vertrauensleute der Bürgerbegehren Immenhorstweg und Wohldorfer Wald haben den Senat vor dem Verwaltungsgericht verklagt. Sie wollen das Bezirksamt Wandsbek zwingen, die vereitelten Bürgerentscheide gegen drei Bebauungspläne doch noch anzusetzen. Das Gericht soll feststellen, dass die Evokation der B-Pläne unrechtmäßig war und dass Bezirksamtsleiter Gerhard Fuchs (CDU) gegen das Bezirksverwaltungsgesetz verstoßen hat: Statt sich, wie von der Bezirksversammlung formell gefordert, gegen die B-Pläne stark zu machen, tritt er öffentlich für diese ein. Eine ähnliche Klage der Altonaer Initiative gegen die Wiederöffnung der Stresemannstraßen ist im Januar gescheitert.

Die Bürgerbegehren richten sich gegen Siedlungen auf Naturflächen. Mit dem Argument, es handele sich um Gebiete, die für die Verwirklichung des Leitbildes „wachsende Stadt“ benötigt würden, entzog der Senat am 25. Februar dem Bezirk die Entscheidung über die Bebauungspläne. Die Schwarz-Schill-Mehrheit in der Bezirksversammlung übernahm danach formal den Inhalt der Bürgerbegehren, ließ aber keinen Zweifel daran, dass sie das Bürgerbegehren für „überflüssig“ hält. Vergleichbar hatten CDU, FDP und Schill-Partei in Altona im Falle der Stresemannstraße argumentiert.

Andy Grote, Anwalt der Walddörfer-Initiativen, setzt zum einen darauf, dass eine andere Kammer des Verwaltungsgerichts zu einem anderen Urteil gelangen könnte. Zum anderen habe die Altonaer Bezirksversammlung von vornherein nur einen empfehlenden Beschluss fassen können, weil für das Aufheben der Busspur die Innen- und die Baubehörde zuständig waren. Für die B-Pläne in den Walddörfern sei jedoch bis zu deren Evokation die Bezirksversammlung Wandsbek zuständig gewesen. gernot knödler