Neue Runde für Biopatente

Kabinett verabschiedet den umstrittenen Entwurf für ein Biopatent-Gesetz – und will die zugrunde liegende EU-Richtlinie in Brüssel trotzdem noch mal neu verhandeln

BERLIN taz ■ Das Bundeskabinett hat gestern den von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) vorgelegten Entwurf für ein Biopatentgesetz gebilligt. Es soll die seit Jahren heftig umstrittene EU-Richtlinie für biotechnologische Erfindungen umsetzen. Mit dem Gesetz trete eine „Verbesserung der rechtlichen Situation in Deutschland ein, weil die ethischen Grenzen der Patentierbarkeit konkreter gefasst werden“, sagte Zypries. Unterstützt wurde im Kabinett aber auch die Forderung der Grünen nach Neuverhandlung der EU-Richtlinie in Brüssel.

Die Bundesregierung habe die „juristischen Spielräume“ der EU-Richtlinie nicht ausgenutzt, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Reinhard Loske, den Gesetzentwurf. Er kündigte an, Grüne und SPD würden im Bundestag gemeinsame Änderungsanträge stellen.

Steitpunkt zwischen Rot und Grün ist vor allem das Stoffpatent für Gene und Gensequenzen. Der Entwurf sieht vor, das ein Patentanmelder nur eine einzige Genfunktion angeben muss, um ein umfassendes Patent für das Gen zu erhalten. Loske fordert hier eine klare Einschränkung des Schutzumfanges.

Die Europaabgeordnete der Grünen, Hiltrud Breyer, bezweifelte indes, dass die Doppelstrategie – Richtlinie umsetzen und gleichzeitig in Brüssel Neuverhandlungen einfordern – funktionieren werde. Die Kommission habe an Verhandlungen „überhaupt kein Interesse“, sagte Breyer. Eine Chance gebe es nur dann, wenn die Bundesregierung sich auf der Ebene der Regierungschefs dafür einsetze.

Unklar ist noch, ob mit EU-Fördermitteln auch die Herstellung von embryonalen Stammzellen finanziert werden soll. Breyer zufolge hat die EU-Kommission ihre für gestern angekündigte Entscheidung darüber auf nächste Woche verschoben.

WOLFGANG LÖHR