Fraktionen haben keine Grundrechte

Gericht billigt das Verbot einer öffentlichen Grünen-Sitzung an der Castor-Strecke

HANNOVER taz ■ Die Landtagsfraktion der niedersächsischen Grünen darf auch beim nächsten Atommülltransport nicht zu einer öffentlichen Fraktionssitzung direkt an die Castor-Route einladen. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat gestern die Klage der Fraktion gegen eine Verbotsverfügung der Lüneburger Bezirksregierung mit der Begründung abgewiesen, eine Landtagsfraktion sei nicht Träger von Grundrechten.

Im Frühjahr 2001 war eine „Fraktionssitzung mit Bürgerfragestunde“ der Landtagsgrünen verboten worden. Sie sollte auf einem Grundstück direkt an der Bahnstrecke nach Dannenberg stattfinden, das zur Hälfte in der 50-Meter-Verbotszone beiderseits der Castor-Route lag.

Das Verwaltungsgericht stellte sich in seinem gestrigen Urteil auf den Standpunkt, dass „eine Verletzung subjektiver Rechte der Fraktion“ durch das Verbot „von vornherein ausgeschlossen“ war und daher die Klage unzulässig sei. Das Verbot der Bezirksregierung habe nicht die Fraktionssitzung selbst betroffen, sondern nur die darüber hinausgehende „Bürgerfragestunde mit freiem Zugang aller Personen“. Eine Landtagsfraktion könne jedoch eine Beeinträchtigung der Versammlungsfreiheit oder des Rechts der freien Meinungsäußerung für sich nicht geltend machen. JÜRGEN VOGES