Zu dünn zum Autofahren

STADE dpa ■ Magersüchtige müssen bei starkem Gewichtsverlust mit dem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Stade in einem gestern veröffentlichten Urteil festgestellt. Eine 22 Jahre alte Studentin aus Buxtehude war nach einem Verkehrsunfall im Februar 2002 der Polizei durch ihre dünne Figur mit einem Gewicht von 32,8 Kilo aufgefallen. Nach mehreren Untersuchungen musste die Frau ihren Führerschein abgeben, obwohl sie zwischenzeitlich wieder auf 46 Kilo zugenommen hatte. Auch wenn sich ihr Gesundheitszustand stabilisiert habe und Sachverständige ihr gute Prognosen bescheinigten, sei der Führerscheinentzug zum damaligen Zeitpunkt gerechtfertigt gewesen, meinten die Richter. Einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis sollte zwar stattgeben werden. Die Richter empfahlen aber, die Fahrtüchtigkeit der Studentin alle drei Monate überprüfen zu lassen. Die junge Frau will gegen das Urteil in Berufung gehen.