Bundeswehr unter Beschuss

Kampf gegen das „Bombodrom“ geht weiter. Mit zwölf Klagen wollen Gemeinden, Unternehmen und Umweltverbände den Bombenabwurfplatz in Brandenburg verhindern. Rechtsanwalt der Gegner setzt der Bundeswehr eine Frist bis zum 8. August

von NICOLAI KWASNIEWSKI

Insgesamt zwölf Klagen gegen den Bombenabwurfplatz Bombodrom sind gestern vor dem Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht worden. Rechtsanwalt Geulen hat sich schon auf Kampf eingestellt „Wir haben gute Waffen, unser Pulver ist trocken.“ Ebenfalls gestern unterrichtete Geulen auch das Verteidigungsministerium über die Klageerhebung und forderte, die aufschiebende Wirkung der Klagen bis zum 8. August anzuerkennen. Das Verteidigungsministerium hatte in dem Bescheid keinen sofortigen Vollzug angeordnet, weshalb die Klagen grundsätzlich aufschiebende Wirkung hätten. Sollte der Vollzug nachträglich angeordnet werden, will Geulen die Inbetriebnahme per einstweilige Verfügung aufhalten „Am 18. August fliegt die Bundeswehr nicht über dem Bombodrom und danach auch nicht.“

Die Klagen setzen an drei verschiedenen Punkten an. Die Gemeinden klagen gegen die Nutzung ihres Grundes, Bodens und Luftraumes und die damit verbundenen Beeinträchtigungen. Die Tourismus-Unternehmen liegen in der nördlichen Anflugschneise zum Bombodrom und klagen gegen die Lärmbelastung durch Tiefflieger. Die dürfen dort bis auf 150 Meter runtergehen. Laut Geulen überschreitet die Lärmbelastung „alles bisher in Europa Dagewesene“. Eines der betroffenen Hotels liegt im Müritz-Nationalpark, der nach den Planungen der Bundeswehr erstmals in der Geschichte überhaupt überflogen wird – mit bis zu 75 Tieffliegern täglich. „Das Hotel kann zumachen, wenn das Bombodrom kommt“, stellt Geulen fest. Dabei seien die Investitionen der Tourismusbranche sehr viel höher als die einer möglichen Garnison in Wittstock. „Der Dilettantismus der Bundeswehr ist beispiellos“, entfährt es Geulen angesichts der Planungen. Christian Gilde, Landrat von Ostprignitz-Ruppin, sieht 1.000 Arbeitsplätze in Gefahr, 80 Prozent des Tourismus finde im Umfeld des Platzes statt.

Die dritte Klägergruppe, die Umweltverbände, argumentieren mit den nach EU-Richtlinien geschützten Gebieten der Region. Das Bombodrom selbst ist zu 80 Prozent geschütztes Habitat, mehr als 10 Prozent sind zusätzlich direkt betroffen. Die Bundeswehr müsste eine Verträglichkeitsprüfung durchführen. Die EU-Kommission überprüft den Fall Bombodrom erneut, sie hatte aufgrund falscher Zahlen grünes Licht gegeben. Da die Habitate unter europäisches Recht fallen, könnte bald sogar die EU-Kommission der Bundeswehr das Übungsbomben in der Kyritz-Ruppiner Heide untersagen.