Kopftuch-Urteil im Herbst

Am 24. September will das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Lehrerin Fereshta Ludin entscheiden

FREIBURG taz ■ Das Bundesverfassungsgericht wird am 24. September das Urteil im so genannten Kopftuchstreit verkünden. Zu entscheiden ist über eine Klage der deutsch-afghanischen Lehrerin Fereshta Ludin. Das Land Baden-Württemberg hatte ihr die Einstellung verwehrt, da sie mit Kopftuch unterrichten will und damit die staatliche Neutralität verletze. Damit ihre Klage Erfolg hat, muss Ludin mindestens 5 der 8 Richter des Zweiten Senats überzeugen.

Richter Bertold Sommer, der als Berichterstatter das Urteil vorbereitete, ist am Donnerstag altersbedingt aus dem Senat ausgeschieden. Seine Stimme zählt aber wohl mit, da die Beratungen im Senat vermutlich abgeschlossen sind. Ursprünglich war mit einer Verkündung des Urteils im Juli gerechnet worden. Die Verzögerung deutet darauf hin, dass einzelne Richter noch Minderheitsvoten schreiben. Über die Mehrheitsverhältnisse im Senat ist bislang nichts bekannt. CHR