Keine Heß-Kundgebung

Verwaltungsgerichtshof verbietet rechten Aufmarsch in Wunsiedel zum Geburtstag des Hitler-Stellvertreters

MÜNCHEN dpa ■ Eine geplante Gedenkkundgebung rechtsextremer Gruppen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im nordbayerischen Ort Wunsiedel bleibt verboten. Der Bayerische VGH bestätigte gestern eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth. Damit änderte er seine Praxis im Umgang mit den seit langem umstrittenen Heß-Kundgebungen in Wunsiedel. Noch in den vergangenen beiden Jahren hatte er die Verbote jeweils in letzter Minute aufgehoben.

Heß liegt in Wunsiedel begraben. Rechtsextremisten wollten dort am 16. August zu seinem 16. Todestag wie schon in den letzten Jahren aufmarschieren. Das Landratsamt hatte die von einem Hamburger Rechtsanwalt angemeldete Kundgebung verboten, da sie eine Verherrlichung des Nationalsozialismus und somit ein Angriff auf die verfassungsgemäße Ordnung sei. Das Verwaltungsgericht bestätigte dies und erklärte, die Veranstaltung gefährde die öffentliche Sicherheit und Ordnung.