Nachrichten aus dem Menschenpark

Ein großer Schritt für die Körperkultur: Der weltweit erste chromo’’’soma Shop eröffnete am vergangenen Wochenende in Bremen. Mit den Produkten bieten die DNA-Designer Bürgern die Möglichkeit, über ihre Erbmasse frei zu verfügen und den Geheimdiensten ein Schnippchen zu schlagen

Hat eine Personwirklich Anspruch auf die Geheimhaltung ihresgenetischen Codes?

aus Bremen Alf Thum

Am vergangenen Samstag eröffnete in Bremen die weltweit erste Publikumsfiliale von chromo’’’soma. Im Sortiment hat das Unternehmen, das sich mit gentechnischen Diagnose- und Therapieverfahren befasst, unter anderem auch „Gen-ex“. „Gen-ex“ vernichtet sämtliche Spuren des genetischen Codes, die der Mensch in seiner Umwelt hinterlässt.

Wie Unternehmensleiter Dipl. Ing. Hans-Jürgen Sternburg mitteilte, reagiert chromo’’’soma damit auf die gesteigerte Nachfrage nach gentechnischen Lösungen, mit deen die ungewollte Aneignung und Auswertung genetischen Materials verhindert werden kann. Laut Sternburg hinterlässt der Mensch in seiner Umwelt eine Vielzahl von Körperzellen, zum Beispiel Hautschüppchen, Haare oder Speichel, die den gesamten genetischen Code einer Person enthalten. „Gen-ex“ enthält bestimmte Enzyme, so genannte DNAsen, die die Desoxyribonukleinsäure – die DNA, die den genetischen Code darstellt – molekular aufspalten und unverwertbar machen. Durch die Anwendung dieses Produkts, das von chromo’’’soma für einen amerikanischen Geheimdienst entwickelt wurde, lässt sich die ungewollte Auswertung und Speicherung genetischen Materials verhindern.

Schon heute besteht die Möglichkeit, Personen ohne ihre Zustimmung zu testen. Dadurch lässt sich nicht nur die einzigartige genetische Identität einer Person feststellen, was unter anderem für die erkennungsdienstliche Behandlung durch die Polizei interessant ist und auch schon angewendet wird. Auch ist es möglich, Menschen auf genetisch vererbbare Krankheiten zu testen – ein Umstand, den sich verschiedene Interessensgruppen zunutze machen können. So ist es denkbar, dass Arbeitgeber in Zukunft Gentests bei der Auswahl von Bewerbern nutzen.

Ein weiteres Beispiel sind Versicherungen: Die deutschen Lebensversicherer haben sich durch ein Moratorium selbst verpflichtet, bis zum Jahr 2006 auf Gentests beim Abschluss einer Versicherung zu verzichten, fordern aber jetzt schon von den Versicherten, sie über die Ergebnisse eventuell schon bestehender Gentests aufzuklären. Ob sich die Versicherungen an ihre Selbstverpflichtung halten, kann von niemandem wirklich geprüft werden. So ist es letztlich der Lücke in der Gesetzgebung zu verdanken, dass Unternehmen wie chromo’’’soma die Nachfrage nach „Gen-ex“ kaum noch bewältigen können und aufgrund des Erfolges schon in den nächsten Monaten Filialen in Frankfurt am Main, München und Düsseldorf eröffnen wollen.

Wie Sternburg betont, soll durch die Ausweitung des Ladenbetriebs die Kundenbetreuung und vor allem Beratung erheblich verbessert werden. Als weitere Plattform für Information und Beratung steht den Kunden die Website des Unternehmens zur Verfügung. Das geplante Gentest-Gesetz wird die Arbeit der Biotech-Industrie auf eine geregelte Grundlage stellen beziehungsweise entsprechende Schranken bilden. Eine weitere wichtige Frage in diesem Zusammenhang stellt sich beim Stichwort Datenschutz: Hat eine Person Anspruch auf die Geheimhaltung ihres genetischen Codes? Von wem darf sie gezwungen werden, die genetische Identität offen zu legen und über genetische Defekte Auskunft zu geben?

Der chromo’’’soma-Shop befindet sich im Ostertorsteinweg 102. Weitere Informationen finden sich unter www.chromo-soma.de