Beschneidung ist Asylgrund

BERLIN dpa ■ Bei einer drohenden Genitialverstümmelung können betroffene Mädchen oder Frauen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Asyl in Deutschland bekommen. Die Verstümmelung könne wie eine politische Verfolgung gewertet werden, teilte das Gericht gestern zu seiner ersten Entscheidung in dieser Frage mit. Damit wurde das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verpflichtet, ein sechsjähriges Mädchen aus Guinea als Asylberechtigte anzuerkennen (3.09.2003 – VG 1 X 23.03). Das Gericht ging davon aus, dass die in Guinea weit verbreitete Beschneidungspraxis auch der Sechsjährigen drohte.