Hunde-Hitlergruß bleibt straflos

Das Verfahren um den vermeintlichen „Hitlergruß“ eines Berliner Hundes ist eingestellt. Der Besitzer, der dem Tier beigebracht hatte, auf den Befehl „Adolf sitz! Mach den Gruß“ die rechte Pfote zu heben, kommt aber trotzdem vor Gericht, sagte Justiz-Sprecher Björn Retzlaff am Mittwoch. Der 54-Jährige müsse sich an diesem Donnerstag wegen einer Reihe anderer Vergehen verantworten. Ihm werde unter anderem vorgeworfen, öfter selbst den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen zu haben. Die Anklage lautet auf Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Der Anklagepunkt wegen des Hundes sei fallen gelassen worden, weil sich die Staatsanwaltschaft auf die rechtlich eindeutigen Delikte konzentrieren wollte, sagte Retzlaff weiter. „Es ist fraglich, ob die Hundegeschichte überhaupt strafbar ist.“ Zudem werde durch diese Entscheidung das Urteil kaum signifikant anders ausfallen. Der Sprecher bestätigte, dass ein Gutachten zu dem Angeklagten vorliegt. „Es gibt Anzeichen verminderter Schuldfähigkeit.“ DPA