Fragen kostet was

Hamburgs Hochschulen sollen künftig von Bewerbern Geld kassieren dürfen, findet Senator Dräger. Härtefallquote wird offenbar zur Disposition gestellt

Hamburgs Wissenschaftssenator Jörg Dräger macht bundesweit von sich reden. Nachdem er drohte, Hamburg werde aus dem ZVS-Staatsvertrag aussteigen, wenn der Bund weiterhin eine Neuregelung bei der Studienplatzvergabe verzögere, wird es am Freitag im Bundestag eine Debatte zum Thema geben, bei der der parteilose Jungpolitiker möglicherweise seine erste Bundestagsrede hält.

Dräger ist überzeugt davon, dass sich der Studienerfolg erhöht, wenn die Hochschulen ihre Studierenden selbst aussuchen können. Doch über die Zentrale Studienplatzvergabe (ZVS), die hier Kompetenzen an die Länder abgeben soll, wird nur ein Fünftel der Plätze vergeben. Noch weit gravierender ist deshalb die geplante Neufassung des Hamburger ZVS-Ergänzungsgesetzes, das die Vergabe der übrigen Plätze regelt und bis Ende des Jahres den Senat passieren soll. In Hochschulkreisen kursiert ein internes Papier der Wissenschaftsbehörde, das darüber interessante Details preisgibt. Bereits per Gesetz erlaubt ist, dass Hochschulen Sprachen, Noten einzelner Fächer, Berufsausbildungen oder andere in Gesprächen abzuklärende Kriterien zur Voraussetzung für ein Studium machen. Ein Rätsel war aber bislang, wie dies bei bis zu 19.000 Bewerbungen personell bewältigt werden kann. Er sei mit den Hochschulen „in Diskussion darüber“, wie Stellen dafür finanziert werden können, hatte Dräger kürzlich erklärt. Tatsächlich denkt der Senator daran, die Bewerber dafür bezahlen zu lassen. Dadurch werde die „Ernsthaftigkeit“ der Bewerbungen „erhöht“, heißt es in dem Papier, die „Zahl der Bewerbungen sinkt“. Allerdings raten Studienberater dringend, sich an mehreren Unis zu bewerben.

Wie eine Debatte im Hochschulsenat der HWP deutlich machte, steht zudem offenbar die Höhe der Härtefallquote zur Disposition. Diese sei gegenwärtig mit 18 Prozent „zu hoch angesetzt“, sie sollte zwischen fünf und zehn Prozent liegen, heißt es in einer Vorlage der HWP-Leitung. „Eine Absenkung wäre unsozial. Bildungsferne Schichten haben so noch schlechtere Chancen“, empört sich Hochschulsenatsmitglied Bela Rogalla. Zwar hat der HWP-Senat erst mal formell beschlossen, der Behörde zu antworten, man wolle bei besagten 18 Prozent bleiben. Doch entscheiden würde bei einer hamburgweit einheitlichen Regelung der politische Senat. Rogalla: „Wir befürchten, dass die Quote bei fünf Prozent landet.“

„Es gibt keine solche Vorgabe, die Behörde hat nur nach unseren Wünschen gefragt“, erklärt dagegen HWP-Rechtsreferentin Barbara Reimer. Ob es Gebühren für Bewerbungen und eine neue Härtefallquote gebe, werde „im Dialog mit den Hochschulen geklärt“, sagt auch Behördensprecher Olaf Schuster. Besagtes Papier habe nur „erste Gedanken“ formuliert. KAIJA KUTTER