streit um klonverbot
: Zwischen allen Stühlen

Ein internationales Klonverbot muss her. Das zumindest scheint Konsens bei den Verhandlungen im Rechtsausschuss der Vereinten Nationen (UN) zu sein. Dubiosen Fortpflanzungsmedizinern muss auch das letzte Schlupfloch verbaut werden – und das möglichst schnell – damit sie nicht doch noch den Einstieg in das Babyklonen wagen. Dieser Albtraum muss verhindert werden.

Das sehen die Verhandlungsführer in New York genauso. Damit aber hören die Gemeinsamkeiten schon auf. Gestritten wird, wie weit ein internationales Klonverbot gehen soll.

Auf der einen Seite stehen die Maximalisten mit ihrer Forderung nach einem umfassenden Verbot: Sowohl das reproduktive als auch das therapeutische Klonen sollen von dem Verbot erfasst werden. Gemeinsam eingefordert wird dieses Totalverbot von den Staaten Costa Rica, Spanien, Portugal und den USA.

Dem gegenüber stehen Staaten wie Großbritannien, China und Japan. Sie setzen ihre Hoffnung auf die Heilsversprechungen der Forscher, die in der Verschmelzung von Stammzellforschung und Klontechniken einen Erfolg versprechenden Weg sehen, um bisher nicht behandelbare Krankheiten zu heilen. Dass dabei Embryonen vernichtet werden, soll in Kauf genommen werden. Die Forderung der Minimalisten: Lediglich das Babyklonen soll weltweit unter Strafe gestellt werden.

Und zwischen diesen beiden Positionen bewegt sich Deutschland. Obwohl der Bundestag die Bundesregierung mit dem eindeutigen Auftrag, ein umfassendes Klonverbot durchzusetzen, nach New York geschickt hat, weigert sich der deutsche Vertreter, den von Costa Rica für die Maximalisten eingebrachten Vorschlag zu unterstützen. Als Vermittler treten die Deutschen auf – gemeinsam mit Frankreich. Ein zweistufiges Verfahren soll Bewegung in die festgefahrenen Verhandlungenn bringen. Ihr Vorschlag: Ein Klonverbot mit Ausnahmen. Das reproduktive Klonen soll generell und überall verboten sein; für das therapeutische Klonen jedoch sollen Staaten, die davon nicht lassen wollen, eine gesetzliche Ausnahmeregelung erlassen.

Pragmatisch gesehen mag dies vielleicht der einzige Weg sein, dass überhaupt eine internationale Regelung zustande kommt. Eine Missachtung des Bundestages bleibt es dennoch. Und es bleibt auch der Verdacht, dass die Bundesregierung bewusst diese Position vertritt, denn bekanntlich sind nicht alle MinisterInnen begeistert von einem Totalverbot. WOLFGANG LÖHR