EU-Seilbahn-Gesetz für Berlin

BERLIN taz ■ Wohin wir uns in Berlin ab- oder aufseilen sollen, bleibt unklar. Aber was nicht ist, kann ja noch werden. Deshalb hat der Berliner Senat vorsorglich ein Seilbahn-Gesetz beschlossen. In Wirklichkeit beugte sich der Senat damit aber dem Druck aus Brüssel. In der Stadt wenige Meter über Normalnull ist eine Seilbahn weder in Betrieb noch wahrscheinlich. Aber EU heißt Ordnung, Gleichheit, Einheit. Und da es in Deutschland keine bundeseinheitliche Rechtsvorschrift für Seilbahnen gebe, habe das Land Berlin handeln müssen, verteidigte Senatssprecher Michael Donnermeyer die Ausgabe von Steuergeldern für diese Maßnahme. Da Berlin bei seiner Haushaltsnotlage kein Geld verschwenden könne, habe der Senat der Bürokratie Genüge getan und sich auf „bewährte Seilbahn-Gesetze der alpinen Länder“ wie Bayern und Baden-Württemberg stützen können.