Leiser die Glocken nun klingen

BAIERSDORF/MÜNCHEN epd ■ Die Rathaus- und Kirchturmglocken in der mittelfränkischen Kleinstadt Baiersdorf müssen künftig leiser schlagen. Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gestern mitteilte, dürfen die Glocken während der Nacht nur läuten, wenn der Geräuschpegel der einzelnen Schläge von bislang über 80 auf maximal 65 Dezibel reduziert wird. Derzeit drohten den Bewohnern benachbarter Häuser bei dem viertelstündlichen Läuten „gesundheitsgefährdende Schlafstörungen“, so das Gericht. Städte und Gemeinden müssten „nach gleichen Maßstäben wie ein privater Lärmverursacher auf das Schlafbedürfnis der betroffenen Nachbarn Rücksicht nehmen“. Der Verwaltungsgerichtshof verwies in seiner Begründung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum „Schutz vor regelmäßigem Glockenläuten“.