AUCH SCHÄRFERE GESETZE KÖNNEN SCHWARZARBEIT NICHT EINDÄMMEN
: Maximale Geltung, minimale Wirkung

Alarm im Vorgarten: Künftig könnte es sein, dass plötzlich der Zoll zu Besuch kommt. Der Kampf gegen Schwarzarbeit soll gesetzlich verschärft werden. Denn auch dem Bundesrechnungshof fiel auf, dass sich deutlich zu viele Bürger die Wände von einem „Freund“ streichen lassen. Jetzt wird ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro fällig, wenn keine Rechnung präsentiert werden kann. Das klingt drakonisch: Millionen von gut situierten Bürgern, die bisher nichts dabei fanden, dass sie ihre Putzhilfe nirgends angemeldet haben – ihnen wird nun amtlich nachgestellt wie Straftätern?

Tatsächlich handelt es sich eher um pädagogische Kosmetik. Denn Schwarzarbeit ist längst strafbar, auch im Haushalt – wurden dabei doch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Nur hat es bisher niemand ernst genommen. Das dürfte sich auch durch Eichels verschärfte Gesetzesrhetorik nicht ändern.

Manchmal scheitert das Recht eben einfach. Die Vergangenheit kennt viele Gesetze, die nie funktioniert haben. Ehebruch gab es auch, als er strafbar war. Ebenso die Homosexualität. Und auch Hanf wird konsumiert, obwohl er nicht gehandelt werden darf. Es ist schwer für den Staat, in die Privatsphäre einzudringen, wenn sich dort alle traut eingerichtet haben. Und sosehr es einen Finanzminister ärgern mag: Er regt sich alleine auf. Die Bürger akzeptieren Schwarzarbeit im Haushalt. Es gibt keine Neiddebatte.

Das hat sicher mit dem Eigeninteresse des Mittelstands zu tun; auch wer noch keine illegale Pflegekraft für die eigenen Eltern beschäftigt, kann sich solche Eventualitäten vorstellen. Zudem erregen die Beschäftigten dieser schwarzen Branche keinen Anstoß: Es sind meist mittellose Frauen; ihnen gönnt man die Nische jenseits des Finanzamts. Das ist bei Handwerkern und Bauarbeitern schon anders, da ist das gesellschaftliche Verständnis für die Schwarzarbeit nicht so groß.

Eichels Gesetzentwurf dürfte sich nach dem Prinzip zusammenfassen lassen: maximale Geltung, minimale Wirkung. Theoretisch könnten die Zöllner in etwa drei Millionen Haushalten nach illegalen Perlen fahnden – es fällt schwer, sich das in der Praxis vorzustellen. ULRIKE HERRMANN