KRITIK UND REFORM

In den letzten Jahren ist der Richtervorbehalt zunehmend in die Kritik geraten. Die Richter seien zu sehr auf die Informationen von Polizei und Staatsanwaltschaft angewiesen, sie seien zu wenig kompetent, hätten zu wenig Zeit, um Anträge wirksam zu prüfen.Die Bielefelder Rechtsprofessoren Backes und Gusy fanden in einer Studie zur Telefonüberwachung heraus, dass die Richter fast alle beantragten Maßnahmen billigten, ihre Beschlüsse aber kaum eigenständig begründeten. Ähnlich auch das Ergebnis einer Studie des Max-Planck-Instituts für Strafrecht in Freiburg. Der Eindruck entstand, dass Richtervorbehalte kaum zur Kontrolle der Ermittler beitragen, sondern vor allem der Akzeptanzbeschaffung bei den Bürgern dienen.In diesem Jahr will Rot-Grün eine Reform des Richtervorbehalts in Angriff nehmen. Die Koalition berät derzeit, ob nur besonders qualifizierte Richter über Ermittlungsmaßnahmen entscheiden sollen und ob die Richter gegenüber Öffentlichkeit und Parlament verstärkt berichten müssen.Die Reform wird im Zusammenhang mit Neuerungen bei der Telefonüberwachung behandelt. Bis zum Jahresende läuft eine befristete Regelung über die Weitergabe von Verbindungsdaten an die Polizei aus. Bis dahin will Rot-Grün auch entscheiden, ob künftig generell weniger abgehört werden soll. CHR