Leyla Zana bleibt in Haft

Gericht verweigert Freilassung der kurdischen Politikerin. EU lädt Zana zu Verleihung des Sacharow-Preises ein

ANKARA ap ■ Ein türkisches Gericht hat am Freitag die Freilassung der seit 1994 inhaftierten kurdischen Politikerin Leyla Zana abgelehnt. Zuvor hatte das Europaparlament die ehemalige Abgeordnete der prokurdischen Partei DEP zur Verleihung des Sacharowpreises für Meinungsfreiheit nach Brüssel eingeladen. Das EU-Parlament hoffte, damit die türkischen Behörden zur Freilassung Zanas bewegen zu können. Zana wurde der Preis 1995 zugesprochen, sie konnte ihn aber nie entgegennehmen, weil sie seit 1994 inhaftiert ist. Derzeit läuft in der Türkei eine Neuauflage des Prozesses gegen Zana und drei weitere ehemalige kurdische Abgeordnete. Das Gericht vertagte sich jedoch auf den 24. Februar.

Die 42-jährige Zana war zusammen mit den drei anderen kurdischen Politikern 1994 wegen Kollaboration mit der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der EuGH für Menschenrechte hatte dieses Urteil als unrechtmäßig kritisiert.