Für Neutralität in der Schule

Dürfen Lehrerinnen Kopftuch tragen? Eine Fraueninitiative um die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung setzt sich dafür ein. Ihre Position ist umstritten. Ein offener Brief:

Sehr geehrte Marieluise Beck und weitere Unterzeichnerinnen des „Aufrufes wider ein Lex Kopftuch“, Ihr Aufruf „Religiöse Vielfalt statt Zwangsemanzipation“ vom Dezember vergangenen Jahres soll der Entwicklung der demokratischen und politischen Kultur in Deutschland dienen. Ihre Argumentationen und ihre Schlussfolgerungen sind aber unserer Meinung nach bedenklich.

Darum möchten wir Ihnen als demokratisch gesinnte Migrantinnen aus muslimischen und anderen Ländern gemeinsam mit Angehörigen der Mehrheitsgesellschaft antworten. Bedenklich erscheint uns Ihre Argumentation aus drei Gründen:

Erstens: Sie überhöhen die Bedeutung einer kleinen Minderheit innerhalb der Musliminnen, indem Sie diese mit den muslimischen Frauen insgesamt gleichsetzen.

Zweitens: Sie geben zwar die Existenz von „antidemokratischen, antisemitischen und frauenfeindlichen Strömungen im Islam“ zu, die nicht zu unserem Menschenbild und Verständnis von Emanzipation und Modernität passten. Sie vernachlässigen aber, dass es sich dabei um Strömungen handelt, hinter denen große politische und finanzielle Macht steht. Sie suggerieren, es ginge um eine ideelle Position, die allein argumentativ bewältigt werden kann.

Drittens: Sie sprechen aus einer paternalistischen Position heraus, als seien Sie Beschützerin aller Musliminnen gegen bestimmte Denkmuster innerhalb der Mehrheitsgesellschaft. Sie bedenken aber nicht, dass Sie gerade durch diese Haltung den großen Teil der Musliminnen ignorieren und so entmündigen.

In Ihrem Islambild gibt es neben den „islamischen Fundamentalisten“, für die das Kopftuch „ein politisches Symbol“ ist, nur noch kopftuchtragende muslimische Frauen, die nicht den „politischen Islam“ vertreten. Sie übersehen dabei, dass die Mehrheit der Musliminnen in Deutschland gar kein Kopftuch trägt. Stattdessen behaupten Sie, insbesondere in der Diaspora würden Frauen auf das Kopftuch zurückgreifen, um „mit Selbstbewusstsein ihr Anderssein zu markieren“. Ein nicht individuell begründetes Kopftuchverbot würde gerade die Musliminnen treffen, für die „Emanzipation und Kopftuch“ keinen Widerspruch darstellen.

Natürlich gibt es ein solches Denkmuster, insbesondere unter den muslimischen Studentinnen und Akademikerinnen; entscheidend ist die Frage, wie groß die gesellschaftliche Relevanz dieser Position ist. Realistische Schätzungen gehen davon aus, dass innerhalb der muslimischen Bevölkerung in Deutschland etwa ein Drittel zum engeren Sympathisantenfeld der islamistischen Kräfte gehört. Etwa ein Drittel befürwortet das Konzept eines privat gedeuteten und gelebten Islam ohne Bindungen an die Moscheevereine. Diese Frauen entscheiden die Frage des Kopftuches individuell. Für etwa ein Drittel von ihnen bedeutet der Islam höchstens ein Element ihrer Herkunftskultur. Sie lehnen das Kopftuch ab.

Ihr Konstrukt der „emanzipatorischen Kopftuchträgerin“ ist empirisch innerhalb der zweiten Gruppe angesiedelt und stellt dort eine quantitativ vernachlässigbare Gruppe dar, die kaum Einfluss hat. Diese jungen Frauen sehen ihr Hauptziel darin, gegen die von ihnen besonders herausgestellten Ausgrenzungsmechanismen der Mehrheitsgesellschaft aufzutreten. Sie sind praktisch machtlos gegen die Instrumentalisierung durch islamistische Kräfte.

Unsere Frage lautet deshalb: Wer würde sich innerhalb der muslimischen Bevölkerung durch die Untersagung des Kopftuchs in den Schulen ausgegrenzt fühlen? Es wären nur diejenigen, die unter dem Einfluss der Islamisten stehen und für die das Kopftuchtragen nicht nur im Privatleben, sondern auch im öffentlichen Dienst als unverzichtbar gilt. Alle, für die die Religion eine private Angelegenheit ist, und alle, die gegenüber religiösen Vorschriften indifferent sind, kennen und akzeptieren problemlos das Verfassungsprinzip von der Neutralität der Schule.

Ist es verkehrt, dass den islamistischen Kräften eine Grenze gezeigt wird, deren Übertreten ein wichtiges Prinzip unserer Verfassung verletzt? Nach unserer Auffassung ist eine solche Deutlichkeit in einer demokratisch verfassten Gesellschaft erforderlich, um den islamistischen Kräften zu signalisieren, dass diese Gesellschaft nicht vor ihnen zurückweicht und ihnen nicht Schritt für Schritt immer mehr Raum im öffentlichen Leben überlässt. Die Erfahrung zeigt, dass diese Kräfte jede Erweiterung ihres Spielraums nutzen, um ihre „antidemokratischen, antisemitischen und frauenfeindlichen“ Positionen durchzusetzen. Die Erfahrung aus zahlreichen Ländern mit mehrheitlich muslimischer Bevölkerung und Ländern mit signifikanten muslimischen Minderheiten in Europa zeigt hinreichend, dass das Tragen des Kopftuchs in staatlichen Institutionen längst zum Kampfprogramm von islamistischen Kräften geworden ist. Dies übersehen Sie in Ihrer Argumentation.

Sie stellen die Realität auf den Kopf, wenn Sie die Untersagung des Kopftuchs für Lehrerinnen im Staatsdienst mit dem „Kopftuchzwang“ in fundamentalistischen und antidemokratischen Ländern vergleichen. Möglicherweise tun Sie dies, um den schwächsten Punkt Ihrer Argumentation zu verschleiern. Das Tragen des Kopftuchs in staatlichen Schulen würde nämlich in massiver Weise die „negative Religionsfreiheit“ der Schülerinnen einschränken. Sie würden sich dem Einfluss eines weltanschaulichen, religiösen oder politischen Symbols ausgesetzt sehen. Die islamistischen Kräfte würden allein durch die Präsenz von kopftuchtragenden Lehrerinnen im Staatsdienst eine unvergleichlich größere Möglichkeit bekommen, die Mädchen und ihre Eltern unter Druck zu setzen. Diese Möglichkeit des Machtzuwachses darf ihnen nicht zugesprochen werden.

Zum Schluss ein Kommentar zu Ihrer generellen Haltung: Wir meinen, dass diese Diskussion nicht allein innerhalb der Mehrheitsgesellschaft geführt werden darf. Es geht nicht um das Kopftuchtragen der Töchter aus der Mehrheitsgesellschaft, sondern aus zugewanderten muslimischen Familien. Ist die Position der Mehrheit der muslimischen Frauen innerhalb dieser Diskussion so unerheblich, dass Sie überhaupt nicht darauf eingehen, ja, sie nicht einmal zur Kenntnis nehmen? Warum spüren Sie nicht das Bedürfnis, Ihre Rolle als Fürsorgerin, die im Namen einer Minderheit spricht, zu problematisieren?

Dr. Elisabeth Abendroth (Politologin) Berrin Alpbek (Diplom-Kauffrau) Halime Arslaner (Psychologin) Mübeccel Balikci (Schriftführerin der Griechisch-Türkischen-Freundschaft e.V., Frankfurt) Nur Baristiran (Volkswirtin) Karin Bergdoll (Erziehungswissenschaftlerin) Prof. Dr. Daniela Birkenfeld (Stadtverordnete der CDU Fraktion, Frankfurt a. M.) Dr. Aycan Burhanoglu (Anästhesistin) Deniz Calis (Archäologin) Sunay Capkan (Betriebswirtin und Personalberaterin) Dr. Monika Carbe (Schriftstellerin und Übersetzerin) Dr. Ezhar Cezairli (Zahnärztin) Dr. Meliha Degerli (Psychiaterin) Marianne Dehlinger (Diplom-Kauffrau) Zeliha Dikmen (Informatikerin und Projektmanagerin) Gülay Durgut (Journalistin) Jutta Ebeling (Stadträtin für Bildung, Umwelt und Frauen, Frankfurt a. M.) Dr. Nargess Eskandari-Grünberg (Stadtverordnete der Fraktion der Grünen, Frankfurt a. M.) Günay Görgü (Chemikerin) Eva Chr. Gottschaldt (Historikerin) Sema Hatipoglu (Pharmazeutin) Dr. Ayser Ilter (Zahnärztin) Dr. Begüm Karakas (Zahnärztin) Ful Karakas (Pharmazeutin) Anita Kastl (Pädagogin und Familientherapeutin) Dr. Ilter Kayankaya (Frauenärztin) Donata Kinzelbach (Verlegerin) Sanem Kleff (Pädagogin) Dilek Kolat (Mitglied des Abgeordnetenhauses, SPD, Berlin) Dr. Gabriele Lademann-Priemer (Pastorin und Sektenbeauftragte der Nordelbischen Kirche) Dr. Cherifa Magdi (Übersetzerin und Publizistin) Dr. Ayse Özel (Internistin) Lilo Rademacher (1. Bevollmächtigte IGM, Vst. Friedrichshafen) Dr. Zeynep Sahin-Suchert (Internistin) Ülkü Schneider-Gürkan (Übersetzerin und Gewerkschafterin) Prof. Dr. Ursula Schumm-Garling (Soziologin) Prof. Dr. Ursula Spuler-Stegemann (Islamwissenschaftlerin an der Philipps-Universität Marburg) Petra Szablewski-Cavus (Pädagogin) Arzu Toker (Schriftstellerin und Publizistin) Fügen Turhan (Psychologin) Helga Wendt (Mitglied des Interreligiösen Frauenarbeitskreises) Inge Werth (Fotografin) Yildiz Yanboludan (Stellvertretende Geschäftsführerin von KUBI e. V., Frankfurt a. M.) Dr. Beyza Yekebas (Frauenärztin) Mefküre Yekebas (Lehrerin) Dr. Aynur Yenersoy (Frauenärztin) Tülay Yongaci (Schauspielerin) Hikmet Zilelioglu-Porenski (Pädagogin) Sühendan Mangüc (Betriebswirtin) Dr. Lale Wiesner (Volkswirtin) Tomris Wiesner (Violonistin) Gülsen Eldelekli (Lehrerin) Sevgi Hamuroglu (Kreistagsabgeordnete, SPD, und Integrationsbeauftragte Rheingau-Taunus-Kreis)