für die zukunft unserer kinder: fünf vornamen sind nicht genug
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Mit Bestürzung haben wir gestern eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen. Die Karlsruher Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde einer Mutter ab, die ihren Sohn Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Alessandro nennen wollte, und reduzierten mit Blick auf das „Wohl des Kindes“ die Namensgebung auf fünf Vornamen. Und wo bitte schön bleibt da das Wohl der Mutter? Die im Gegensatz zu den Richtern langfristig geplant hat. Bei den heutigen Rentengesetzen wird sie im Alter nur wenig Geld bekommen, es sei denn, ihr Sohn wird ein gut verdienender Sportler oder Schauspieler. Dafür aber muss er erst einmal eine schlimme Kindheit gehabt haben und von seinen Mitschülern gehänselt und verprügelt worden sein, um eine außergewöhnliche Persönlichkeit aufbauen zu können. Hierzu reichen die erlaubten fünf granatendummen Namen sicher nicht aus. Heißen sollte der Junge deshalb besser: Eisenbahnschwelle Hundehaufen Fruchtzwerg Scheidenfistel Hungerhaken Furzmulde …