Berliner Richter duldet kein Kopftuch im Saal

Zuhörerin sollte beim Prozess gegen ihren Sohn entweder ihre Kopfbedeckung abnehmen oder draußen warten. Anwältin: Noch nie erlebt. Türkischer Bund: Verbot ja – aber nur im Staatsdienst, nicht für Prozesspublikum

„Warum beschränkt ein Richter ohne Not die Glaubensfreiheit, die doch verfassungsrechtlich geschützt ist?“

BERLIN taz ■ Schädigt eine Muslimin mit Kopftuch die Würde des Gerichts?Ja, findet ein Jugendrichter am Amtsgericht Berlin-Tiergarten. Er zwang vor einigen Tagen eine Türkin, den Saal zu verlassen – weil sie ein Tuch ums Haar gebunden trug. Die Frau hatte als Zuhörerin einen Prozess gegen ihren Sohn verfolgt.

„Der Richter duldet grundsätzlich keine Kopfdeckung im Gerichtssaal, sei es nun eine Baseballkappe, ein Hut, eine Kippa oder ein Kopftuch“, sagte Gerichtssprecher Arnd Bödeker der taz. „Ausnahmen lässt er nicht zu. Auch nicht aus religiösen Gründen.“ Persönlich wollte der Richter den Zwischenfall nicht kommentieren.

Er hätte die Frau nur weiter auf der Zuschauerbank geduldet, wenn sie das Tuch sofort abgenommen hätte. Das aber war „für die gläubige Frau undenkbar“ sagt Yosma Karagöz, die als Anwältin den Sohn der Frau verteidigt. „Die Frau fühlte sich gedemütigt. Aber sie hat sich gefügt und draußen gewartet. Sie wollte den Richter nicht gegen ihren Sohn einnehmen.“

Nach der richterlichen Maxime müsste auch ein Jude mit Kippa den Saal verlassen – oder der Krebskranke, der eine Mütze über der Glatze trägt. Wäre eine Kopftuchträgerin als Zeugin geladen, geriete sie erst recht in Konflikt: Legt sie das Kopftuch ab, verstößt sie gegen islamische Normen. Behält sie es an, darf sie nicht aussagen. Verweigert sie aber die Aussage, drohen Geldbußen oder gar Ordnungshaft.

Rechtlich ist es möglich, dass ein Richter eine Muslimin in dieses Dilemma zwingt. Denn er besitzt die „sitzungspolizeiliche Gewalt“, eine Art Hausrecht zur „Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung“, wie es das Gerichtsverfassungsgesetz definiert. Der Sinn der Verordnung: Ein Richter kann Menschen des Saales verweisen, die pöbeln, picknicken oder halb nackt auf den Zuschauerbänken sitzen. Er darf nach eigenem Ermessen entscheiden, wann eine Handlung oder Kleidung die Würde des Gerichts unangemessen stört.

Dies aber auf eine Frau anzuwenden, die sich nach islamischer Tradition sittsam kleidet, befremdet selbst Richterkollegen. „Ich kann nicht nachvollziehen, warum der Jugendrichter so entschied“, betont etwa Peter Faust, Vorsitzender des Landesverbands Berlin des Deutschen Richterbundes. „Warum sollte es ungebührlich sein, wenn eine Zuhörerin ein Kopftuch umgebunden hat? Der Richter soll das Ansehen der Justiz wahren, nicht seine Privatansichten demonstrieren.“

Lediglich bei einer Richterin oder einer Schöffin sei es sinnvoll, dass sie weder Kopftuch noch Kippa oder Ordenstracht trägt. „Das unterstreicht, dass sie sich bemüht, weltanschaulich neutral zu sein“, so Faust. Bei einer Zuhörerin aber sei die Kleidung Privatsache. Man dürfe nicht vermengen, was nicht zusammengehöre: die Diskussion um ein Kopftuchverbot für Beamtinnen – und das Recht der Übrigen, sich so zu kleiden, wie es ihrem Empfinden von Anstand oder Ästhetik entspricht.

Das findet auch der Türkische Bund, Dachverband von 21 Vereinen in Berlin. Sie würden es durchaus begrüßen, das Tragen religiöser Symbole im Staatsdienst zu verbieten, sagte Sprecher Safter Cinar. Das dürfe aber keinesfalls für eine Zuhörerin oder Zeugin vor Gericht gelten.

Auch Anwältin Karagöz ist empört. „Warum beschränkt der Richter ohne Not die Glaubensfreiheit, die doch verfassungsrechtlich geschützt ist?“ Tagtäglich trifft sie im Amtsgericht Tiergarten Musliminnen – als Angeklagte, als Zuhörerinnen oder im Zeugenstand. Noch nie habe sie erlebt, dass ein Richter das Kopftuchtragen verboten habe. Der Jugendrichter müsse sich bewusst sein, was er mit seinem Saalverweis nahe lege: „Dass eine Muslimin mit Kopftuch im öffentlichen Leben nicht erwünscht ist.“ COSIMA SCHMITT