Nur Berliner Erzieherinnen bleiben verhüllt

Berlin verbietet mit dem Kopftuch auch gleich Kreuz und Kippa. Und zwar fast im gesamten öffentlichen Dienst

BERLIN taz ■ Auch in Berlin wird künftig das Kopftuch für Lehrerinnen verboten. Damit ist Berlin das sechste Bundesland, das ein entsprechendes Gesetz beschließt. Ähnlich wie in Hessen wird das Kopftuchverbot in der Hauptstadt auf den öffentlichen Dienst erweitert.

Betroffen sind neben den Schulen auch Polizei und Justiz: „Beamte müssen sich in den Bereichen, in denen der Bürger besonders dem staatlichen Einfluss unterworfen ist, in ihren weltanschaulichen Bekenntnissen zurückhalten“, heißt es in der Begründung. Eine Ausnahme bilden lediglich Erzieherinnen in Kindertagesstätten.

Doch im Gegensatz zu den unionsregierten Ländern mit Kopftuchverbot, wird sich in Berlin das Verbot auf alle sichtbaren religiösen Symbole beziehen und Kippa und Kreuze mit einschließen. „Wir verbieten in Berlin nicht einfach nur muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern, sondern verbieten das Tragen aller religiösen Symbole“, betonte die PDS-Innenpolitikerin Marion Seelig.

Die Berliner PDS hatte sich lange gegen die Einführung eines Kopftuchverbots gewehrt. „Wir sind auch weiterhin dagegen“, versicherte Seelig. Doch wegen eines Kopftuchverbots lasse man eben keine Koalition mit der SPD platzen. In dem Kompromiss-Paket ist auch die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle vorgesehen. Diese Stelle soll Beschwerden über Diskriminierungen im öffentlichen Dienst nachgehen. „Sollten Diskriminierungen bekannt werden, wird das auch Konsequenzen für die Vergabe öffentlicher Mittel haben“, sagte Seelig.

Das Gesetz ist eine vorausgreifende Maßnahme. Derzeit gibt es in Berlin keine Beschäftigte mit Kopftuch im öffentlichen Dienst, die das neue Gesetz betreffen könnte. Aber vielleicht muss jetzt das eine oder andere Kreuz am Hals hinter einem Kragentuch verschwinden.

WIBKE BERGEMANN