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: Der Bock versucht sich als Gärtner

Die Bildungsbehörde redet von Schulautonomie! Das ist fast so, als würde der Papst eine Enzyklika formulieren mit der Überschrift: „Nun traut euch mal, ihr lieben Schäfchen, mir zu widersprechen!“ Wer verweigert den Schulen denn die Autonomie? Wer regelt denn jedes Detail mit großer Liebe zur Verwaltungsverordnung? Seit zehn Jahren steht die Stärkung der Schulautonomie im Gesetz, wer missachtet das Schulgesetz denn? Ausgerechnet die Schulverwaltung, die in den letzten 30 Jahren die Schulen zu einem bildungspolitischen Slalom-Lauf gezwungen hat, schwadroniert mal wieder von „Autonomie“.

Man könnte schlicht sagen: Dann geben sie doch die Schulautonomie, Sire! Das A und O jeder betrieblichen Autonomie ist, dass die Schule über ihr Personal entscheiden kann. Und dass eventuell auch mal ein Lehrer entlassen werden kann. Wenn ein Betrieb selbständig agieren soll, dann muss es neben der pädagogischen Leitung eine Geschäftsführung für Marketing, kaufmännische Steuerung, Gebäude-Unterhaltung und so fort geben. Bei einem Jahresumsatz von mehreren Millionen Euro wäre das nicht zu viel verlangt. Jede Privatschule beweist: Ein Sparprogramm wäre das allemal, zehn Prozent der Kosten sind locker einzusparen durch eine radikale Schulautonomie.

Die Bildungsinfrastruktur-GmbH hat nichts mit Schulautonomie zu tun, sie soll helfen, „Investitionsmittel“ ohne Verstoß gegen Haushaltsrecht als Gehälter ausschütten zu können – das bedeutet, eine bürokratische Regelung wird ausgetrickst. Unter rein kaufmännischen Gesichtspunkten ist das Problem so lächerlich wie die Lösung.

Warum schafft die Schulbehörde ein Gewirr von scheinautonomen Substrukturen? Ganz einfach: Der Apparat würde sich weitgehend selbst überflüssig machen, wenn er Schulautonomie gewähren würde.Klaus Wolschner