Außer Kontrolle

Rechtsgutachten: Geplante Berufsschulstiftung ist verfassungswidrig. Wirtschaftsvertreter zu dominant

Die Planung des Rechts-Senats zur Überführung der Hamburger Berufsschulen in eine Stiftung ist verfassungswidrig. Zu diesem Urteil kommt ein Rechtsgutachten, das die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) gestern vorstellte. Demnach verstößt das Stiftungsmodell gegen den staatlichen Bildungs- und Kontrollauftrag für Berufsschulen. Der Stiftungsaufbau sei „undemokratisch“, rügte der Jurist Dieter Sterzel, der die Expertise für die GEW machte. Diese forderte erneut, die Trägerschaft für die Schulen „uneingeschränkt“ beim Staat zu belassen.

Der Plan, die 48 Schulen in eine Stiftung zu überführen, stammt vom früheren Schwarz-Schill-Senat. Nach Protest von Lehrern, Schülern und Eltern will Bildungssenatorin Alexandra Dinges-Dierig (parteilos) ihn nun prüfen. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs ist offen.

Dieser sei mit dem Grundgesetz unvereinbar, warnte Sterzel. So verstoße die vorgesehene Dominanz von Wirtschaftsvertretern im Stiftungskuratorium gegen das Primat des staatlichen Erziehungsauftrags. Denn das Gremium dürfte über Lehrpläne entscheiden und übernähme somit eine „staatliche Hoheitsaufgabe“. Als „undemokratisch“ beanstandete der Oldenburger die anstelle der Schulkonferenzen geplanten Lenkungsausschüsse. Darin sollen Betriebsvertreter überwiegen. Sterzel: „Lehrer und Schüler würden entmündigt.“

Die GEW kündigte das Volksbegehren gegen die Stiftung, „Bildung ist keine Ware“, für den 23. August bis 6. September an. Für einen Erfolg sind 66.000 Unterschriften nötig. EVA WEIKERT