Rebellion nur in Zivil

Die Polizeiführung verbietet Bediensteten, in Uniform für das Volksbegehren zur Senatsabwahl zu werben

Die Polizeiführung untersagt Polizeibediensteten in Uniform Werbung für ein Volksbegehren zur Abwahl des rot-roten Senats. In einer Mitteilung an alle Polizeidienststellen stellte dies am Donnerstag Polizeivizepräsident Gerd Neubeck klar. Es sei unbestritten, dass sich Polizeibedienstete während der Dienstausübung parteipolitischer Werbung zu enthalten haben, so Neubeck. Das Auftreten in Uniform vermittele dem Bürger, sein Gegenüber übe den Dienst aus. Beamte dürften im Rahmen ihrer politischen Meinungsäußerung jedoch nicht ihr Amt einsetzen, um ihre Ziele durchzusetzen.

Das Volksbegehren war am 4. Juni gestartet worden. Die Initiatoren fordern die Rücknahme der Kürzungen bei Bildung, Kultur und Sozialem. Außerdem soll die Landesbürgschaft für die Bankgesellschaft aufgehoben werden. Andernfalls will das Bündnis vorgezogene Wahlen erzwingen. Die Initiative wird von der Gewerkschaft der Polizei und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft mitgetragen. DDP