Ethikrat wackelt beim Embryo-Klonen

Expertenkommission nach Entscheidung des britischen Parlaments uneins über Umgang mit Klonen. Empfehlung im September wird mehrere Positionen enthalten

BERLIN dpa ■ Der Nationale Ethikrat ist in der Frage des Klonens menschlicher Embryone zu Forschungszwecken weiter uneins. Es werde zu dem Thema keine klare Empfehlung geben, sondern mehrere Positionen bis hin zum Vorschlag einer Lockerung des strikten Klon-Verbots, sagten übereinstimmend Mitglieder des Ethikrates gestern in Berlin am Rande einer Sitzung. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium mit Experten aus Wissenschaft, Theologie, Politik und Wirtschaft wollte gestern eine Stellungnahme verabschieden. Diese wird jetzt aber erst im September erwartet.

Der Bundestag hatte sich 2003 mehrheitlich für ein weltweites und umfassendes Klon-Verbot ausgesprochen. Die Entscheidung in Großbritannien, erstmals in Europa das sogenannte Forschungsklonen zu erlauben, hat die Debatte neu entfacht.

Im Ethikrat ist das strikte Verbot des reproduktiven Klonens zur Schaffung von erbgutgleichen Menschenkopien nicht umstritten. Bei dem „Forschungsklonen“ mit embryonalen Stammzellen gibt es dagegen mehrere Positionen. Sie gehen vom strikten Verbot bis zu einer Erlaubnis des Klonens für Forschungszwecke.

Der Vorsitzende des Ethikrats Spiros Simitis bekräftigte seine Ansicht, dass sich Bundestag und EU angesichts der neuen internationalen Debatte mit dem Klonen befassen müssten. „Es geht auch darum, ob man in der EU Biotourismus hinnimmt“, erklärte er. Die Klon-Erlaubnis in Großbritannien könnte zudem dazu führen, dass deutsche Wissenschaftler dorthin abwanderten. Dagegen wandte sich die Vizechefin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion Maria Böhmer. Es gebe keine neuen naturwissenschaftlichen oder ethischen Argumente für das Töten menschlicher Embryone.