Glaubenszwang auch in der Freizeit

Die evangelische Kirche will einheitliche Loyalitätsrichtlinie für ihre Beschäftigten erlassen. Mitarbeiter protestieren

BERLIN taz/epd ■ Muss ein Diakonie-Chef auch nach Feierabend christlich leben? Darf ein evangelisches Krankenhaus einen Pfleger entlassen, wenn er aus der Kirche austritt? Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) will jetzt einheitlich regeln, wie loyal sich ihre Mitarbeiter verhalten müssen. Doch an der Basis regt sich Protest.

Der Entwurf der Kirchenoberen sieht transparente Regeln für die rund 620.000 Beschäftigten vor: Wer in Kirche oder Diakonie eine leitende Funktion übernimmt, muss evangelisch sein. Ein Arzt hingegen darf auch dann in einem evangelischen Krankenhaus arbeiten, wenn er einer anderen anerkannten christlichen Kirche angehört. Wer aus der Kirche ausgetreten ist, soll gar nicht erst eingestellt werden. Hat er nur die Konfession gewechselt, gilt dies nicht. Ein Kirchenaustritt ist ein Kündigungsgrund – ebenso die grobe Missachtung der evangelischen Lehren. Ob auch Konfessionslose in der Diakonie arbeiten dürfen, wird nicht definiert.

Die Basis ist wenig begeistert von den Plänen der Kirchenführung. Erhard Schleitzer etwa, Vorsitzender der Gesamt-Mitarbeitervertretung der Diakonie in Hessen-Nassau, spricht von einer „breiten Ablehnung“ der EKD-Pläne bei den Belegschaften. Nur einzustellen, wer Kirchenmitglied ist – das missachte die Realität. In ostdeutschen Diakonieeinrichtungen etwa arbeiten viele konfessionslose Angestellte, die die Kirche aus Sozialprojekten der DDR-Zeit übernommen hat. Vielerorts ist die Diakonie froh, überhaupt genügend qualifizierte Pflegekräfte zu finden. Schleitzer bezweifelt zudem, dass der Religionszwang berechtigt ist: Immerhin würden Kindergärten und Krankenhäuser aus öffentlichen Mitteln und nicht aus der Kirchensteuer finanziert.

Ver.di hingegen stören Details der neuen Vorgaben. So schreiben diese vor, dass leitende Angestellte auch im Privatleben evangelische Grundsätze befolgen müssen. Das sei ein Aufruf zur Schnüffelei, meinen Gewerkschafter und sammeln Protestunterschriften. „Wer wird die inner- und außerdienstliche Lebensführung ausspähen?“, fragen sie auf einem Protestflugblatt. Die Richtlinie verschärfe die bisherigen unterschiedlichen Regelungen, kritisiert auch Renate Richter, die beim Ver.di-Bundesvorstand die kirchlichen Arbeitnehmer betreut.

Jürgen Gohde hingegen, Präsident des Diakonischen Werks, begrüßt das Regelwerk. Wer bei der Diakonie arbeite, wisse, worauf er sich einlasse, so Gohde. Überdies seien die Vorschriften „offener“ als jene, die die katholische Kirche ihren Angestellten abverlangt. So darf die katholische Caritas einen Angestellten entlassen, der eine Homoehe eingeht. Das müssten Diakonie-Mitarbeiter nicht befürchten, sagte Gohde. Die katholischen Bischöfe haben schon 1993 detailliert geregelt, wie ihre Kirche illoyale Mitarbeiter sanktioniert. Die Maßnahmen reichen vom ermahnenden Gespräch bis zu fristlosen Kündigung.

Das Kirchenamt der EKD will nun die Einsprüche prüfen. Wann die Richtlinie verabschiedet wird, ist noch ungewiss.

COSIMA SCHMITT