Arbeit ohne Bündnis

Die Essener EABG spricht betriebsbedingte Kündigungen aus: Mitarbeiter wollten untertarifliche Verträge nicht unterschreiben. Politik soll schlichten

Mitarbeitern wurden befristete Verträge zu reduzierten Bezügen angeboten

VON HOLGER PAULER

Die betriebsbedingte Kündigung von drei Mitarbeitern der städtischen Essener Arbeits-Beschäftigungsgesellschaft mbH (EABG) sorgt für Streit zwischen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Geschäftsführung der EABG. Die Kündigungen bei der EABG verstießen gegen das „Bündnis für Arbeit“, heißt es in dem Brief der ver.di-Geschäftsführung. Die EABG verpflichtete sich demnach im Juni 1998 in einer Vereinbarung zwischen den städtischen Gesellschaften und der Stadt Essen, „Maßnahmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu unterstützen“. Die Stadt und die mittlerweile in ver.di aufgegangene Gewerkschaft ÖTV einigten sich im Jahr 1997, bei städtischen Betrieben auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten.

In einem offenen Brief bat der Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Essen, Dieter Seifert, den Oberbürgermeister der Stadt, Wolfgang Reiniger (CDU) und den Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Reinhard Paß um eine Stellungnahme und forderte sie auf, sich spätestens bis Freitag zu ihrer „gemeinsamen Verantwortung zu bekennen“. „Wir stehen natürlich weiter zum Bündnis für Arbeit“, sagt Wolfgang Fröhlich, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters zur taz. Konkrete Aussagen zum Fall könne er aber nicht machen. Reinhard Paß war wegen diverser Sitzungstermine bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.

Die EABG arbeitete in der Vergangenheit gemeinsam mit dem örtlichen Arbeits- und Sozialämtern. Eine Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Essen, die ab dem ersten Januar 2005 an die Stelle der beiden Behörden tritt ist, dabei nicht sicher. „Wir müssen unsere Strategien umdenken, da viele Maßnahmen nun bundesweit ausgeschrieben werden“, sagt EABG-Geschäftsführer Ulrich Lorch. Aus diesem Grund habe die EABG am ersten September diesen Jahres die Tochtergesellschaft AEBG gegründet. Bis zum ersten Dezember soll der Gründungsprozess abgeschlossen sein. 18 der insgesamt 113 EABG-Mitarbeiter wurde der Wechsel zur Tochtergesellschaft angeboten, da es für sie in der alten Gesellschaft keine Arbeitsfelder mehr gegeben hätte, so Lorch.

„Der Gesetzgeber setzt uns mit den Hartz IV-Reformen unter Druck, der Wettbewerb wird immer härter, wir mussten handeln“, sagt Lorch. Den Mitarbeitern seien im Rahmen eines zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat ausgehandelten Sozialplans befristete Verträge zu reduzierten, untertariflichen Bezügen angeboten worden. Die drei gekündigten Mitarbeiter hätten die Verträge nicht angenommen. Inwieweit die Verpflichtungen der EABG nun auch für die Tochtergesellschaft gelten, bleibt unklar. Nach dem letzten Stand scheint eine Wiedereinstellung der Mitarbeiter eher unwahrscheinlich.

Ver.di-Geschäftsführer Seifert befürchtet nun, dass das Beispiel Schule machen könnte. „Die städtischen Entsorger haben ähnliche Maßnahmen in Erwägung gezogen“, so Seifert. Einvernehmliche Lösungen könnten dann schnell der Vergangenheit angehören.