Letzte Frist für Referendum zur EU

Rot-Grün bietet Union eine Volksabstimmung über die EU-Verfassung an. Bedingung: Generelle Einführung von Volksentscheiden. Bundestags-CDU lehnt den Vorschlag ab

Bei außenpolitisch heiklen Fragen will Rot-Grün nur ein „Referendum von oben“

BERLIN taz ■ Deutschland wird der neuen EU-Verfassung wohl ohne eine vorherige Befragung der BundesbürgerInnen zustimmen. Das gestrige letzte Angebot der rot-grünen Bundesregierung an die Oppositionsparteien, ein Referendum zu ermöglichen, stieß bei der Union im Bundestag bereits auf Ablehnung.

SPD-Chef Franz Müntefering erklärte zwar, er hoffe noch auf ein Einlenken von CDU-Chefin Angela Merkel. Viel Zeit bleibe jedoch nicht mehr. „Es muss auf jeden Fall in diesem Jahr Klarheit sein“, sagte Müntefering. Sollte die Union bei ihrem Nein bleiben, werde die EU-Verfassung im parlamentarischen Verfahren, also von Bundestag und Bundesrat, ratifiziert.

SPD und Grüne bekräftigten gestern nach einer Koalitionsrunde im Kanzleramt, dass sie ein Referendum über die EU-Verfassung nur dann ermöglichen wollen, wenn die Union darüber hinaus einer generellen Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene zustimmt. Es werde „keine Lex EU-Verfassung“ geben, stellte Müntefering klar – wohl wissend, dass CDU-Chefin Angela Merkel und die Mehrheit der Union die viel weitergehenden rot-grünen Pläne ablehnen. Der rechtspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Norbert Röttgen, hatte schon vor einer Woche klar gemacht: „Wir werden darüber nicht verhandeln.“ Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) bekräftigte dies gestern und erklärte, der Union gehe es nicht um „Einzelfragen“ wie die Höhe von Quoren. „Es hat keinen Zweck Verhandlungen zu führen“, sagte Bosbach der taz, „wenn man grundsätzliche Bedenken hat, und die haben wir.“ Die parlamentarische Demokratie habe sich bewährt, bei Volksentscheiden würden „komplizierte Fragen auf ein simples Ja oder Nein reduziert“, sagte Bosbach. Die „überwältigende Mehrheit“ der Unionsfraktion im Bundestag lehne den rot-grünen Vorschlag deshalb ab. Da für die Einführung von Volksentscheiden eine Zweidrittelmehrheit zur Änderung des Grundgesetzes nötig wäre, ist der rot-grüne Plan damit wohl beerdigt.

Einige bei Rot-Grün, wie Außenminister Joschka Fischer, der selbst ebenfalls wenig von Volksentscheiden hält, dürften darüber nicht unglücklich sein. Trotzdem hoffen die rot-grünen Koalitionäre, dass sie die Union mit dem neuerlichen Angebot noch ein bisschen ärgern und zu neuen internen Streitereien provozieren können. Denn außerhalb der Bundestagsfraktion, für die Bosbach spricht, ist die Union in dieser Frage keineswegs einig. Neben der CSU haben sich auch der nordrhein-westfälische CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers, der saarländische CDU-Ministerpräsident Peter Müller und Thüringens Regierungschef Dieter Althaus bereits für eine Stärkung der „direkten Demokratie“ ausgesprochen. „Wir werden alles daran setzen, die Union zu einer Aufgabe ihrer Blockade zu bewegen“, sagt denn auch der grüne Bundestagsabgeordnete Josef Winkler, der den Gesetzentwurf mit ausgearbeitet hat – und den er nun mit verlockend klingenden Argumenten zu verkaufen versucht: „Wir wollen, dass unsere Bevölkerung die Möglichkeit bekommt, wichtige Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden.“

Im rot-grünen Entwurf ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen, das von einer „Volksinitiative“ über ein „Volksbegehren“ schließlich zum „Volksentscheid“ führen würde. 400.000 Stimmberechtigte könnten demnach eine „Volksinitiative“ starten und einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Hat das Parlament den eingebrachten Gesetzentwurf nicht innerhalb von acht Monaten verabschiedet, könnten die Initiatoren der Volksinitiative ein „Volksbegehren“ einleiten. 5 Prozent der Stimmberechtigten, also rund 3 Millionen Bürgerinnen und Bürger müssten dieses Volksbegehren unterstützen. Ist es erfolgreich, findet innerhalb von sechs Monaten ein bundesweiter Volksentscheid statt, dessen Ausgang bindend wäre. „Grundsätzlich“, so heißt es von Rot-Grün, „können sich Volksentscheide auf alle Politikbereiche beziehen.“ Ausgenommen sind nur das Haushaltsgesetz, alle Abgabengesetze und die Todesstrafe.

Außenpolitisch entscheidende Fragen, wie die EU-Verfassung oder unter Umständen der Beitritt der Türkei, könnten nur durch ein „Referendum von oben“ (Müntefering) zur Volksabstimmung kommen. Der Bundestag müsste ein solches Referendum beschließen. Wenn es um „völkerrechtliche Verträge“ geht, gäbe es auch nach den rot-grünen Plänen keine Möglichkeit fürs Volk, selbst die Initiative zu ergreifen. LUKAS WALLRAFF

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