US-Gericht weist Herero-Klage ab

WASHINGTON ap ■ Das Oberste Gericht der USA hat am Montag eine Klage des afrikanischen Herero-Volkes gegen zwei deutsche Firmen wegen eines Massakers vor 100 Jahren abgewiesen. Die Hereros hatten 2001 wegen Beihilfe zu Völkermord Klage gegen die Deutsche Bank und die Schifffahrtsgesellschaft Woermann-Linie eingereicht. In der Vorinstanz unterlagen die Klageführer. Das Oberste Gericht lehnte es nun ab, den Fall aufzugreifen. Die Klage lehnte sich an das Muster der Sammelklagen von NS-Zwangsarbeitern gegen deutsche Firmen an. Hintergrund ist die blutige Niederschlagung des Herero-Aufstandes durch Truppen des deutschen Kaiserreichs im Jahr 1904. Seit 1995 verlangen die Nachfahren eine Entschädigung, drangen damit aber weder bei der Bundesregierung noch beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag durch. Im August entschuldigte sich Bundesentwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul bei einem Besuch zum 100. Jahrestag des Aufstands in Namibia für den Völkermord. Entschädigungszahlungen schloss sie jedoch aus.