ALG II nicht akzeptieren

Ostwestfälische Sozialberatungsstellen empfehlen Empfängern von Arbeitslosengeld II Widerspruch

BIELEFELD taz ■ Das Bielefelder Sozialpfarramt und mehrere Sozialberatungsstellen fordern alle Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II auf, bis zum 31. Januar Widerspruch gegen ihre jüngst erhaltenen Bescheide einzulegen. Zum Februar endet die Widerspruchsfrist gegen die zum Ende des Jahres ergangenen Berechnungen zum ALG II. „Etwa 300 Empfänger von ALG II besuchen pro Woche die vier freien Bielefelder Beratungsstellen“ sagt Ulrike Gieselmann von der Sozialberatung „Widerspruch“. „95 Prozent haben fehlerhafte Bescheide.“ So würden die Behörden Miet- und Heizkosten sowie Einkommen von Angehörigen oft falsch berechnen. Bei Alleinerziehenden werde häufig der Mehrbedarf vergessen. Vielen Betroffenen entgehe so im Monat zwischen 30 und 200 Euro.

Günter Grünbaum von der Bielefelder Beratungsstelle „Perspektiven für Arbeitslose“ kritisiert „fehlende Sorgfalt“ bei der Erstellung der Arbeitslosen-Bescheide: „Die Qualität der Arbeitsagenturen ist da zur Zeit bei weitem nicht so gut wie früher.“UWE POLLMANN