Streit um Antidiskriminierung

Rot-Grün verteidigt Antidiskriminierungsgesetz gegen Oppositionskritik. Gesetzsetzt vier EU-Richtlinien um. Union wirft Koalition Änderung der Wertmaßstäbe vor

BERLIN epd ■ Bei der ersten Lesung des Antidiskriminierungsgesetzes haben Regierungskoalition und Opposition im Bundestag heftig darüber gestritten, wie sich Diskriminierung bekämpfen lässt. Union und FDP warfen der Koalition gestern vor, mit dem Gesetz zu weit zu gehen und ein „bürokratisches Monster“ zu schaffen. Die PDS begrüßte den Gesetzentwurf, kritisierte aber die Ausnahmeregelungen.

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz werden vier EU-Richtlinien umgesetzt. Künftig sollen Bürger vor Benachteiligungen wegen des Alters, Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft und der sexuellen Orientierung geschützt sein. Mit diesen Merkmalen geht die Koalition über die zivilrechtliche EU-Richtlinie hinaus, gewährt aber Ausnahmen.

Olaf Scholz (SPD) erklärte, neben dem Grundrechtsschutz vor staatlicher Diskriminierung sollten die Bürger auch vor Diskriminierung durch nichtstaatliche Institutionen und andere Menschen geschützt werden. Volker Beck (Grüne) sagte, angesichts der deutschen Geschichte könne er es sich nicht vorstellen, ein Gesetz zu machen, das Behinderte, Juden und Homosexuelle nicht schütze.

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Eichhorn (CSU), räumte ein, dass behinderte oder alte Menschen immer wieder diskriminiert würden. Für Änderungsvorschläge der Behindertenverbände am Gesetzentwurf sei die Union daher offen. Eichhorn warf der Koalition aber vor, mit dem Gesetz eine bestimmte Ideologie zu verfolgen und Wertmaßstäbe ändern zu wollen.

Die FDP warb dafür, die EU-Richtlinien nur eins zu eins umzusetzen. Gewerkschaften und Verbände begrüßten das geplante Antidiskriminierungsgesetz. DGB-Vizechefin Ursula Engelen-Kefer bezeichnete den Gesetzentwurf als Chance für mehr Freiheit und Vielfalt, was auch den wirtschaftlichen Fortschritt befördere. Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), erklärte, mit dem ausgewogenen Gesetzesvorhaben gewinne Deutschland Anschluss an die Entwicklung in Europa. Das Gesetz fördere eine Kultur der Gleichbehandlung in Deutschland.

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