Dem Schwan die Kugel

Senat beschließt heute Änderung der Landesjagdverordnung. Dann darfauf Höckerschwäne, Elstern und Rabenkrähen geschossen werden

von Gernot Knödler

Ungeachtet aller Proteste will der Senat heute die Jagd auf Höckerschwäne, Elstern und Rabenkrähen erlauben. Im Falle der Ringeltaube bleibt es bei der schon heute geltenden Jagdzeit. Der Senat begründet die Feuer-Erlaubnis mit Schäden, welche die Vögel in der Landwirtschaft verursachten, und damit, dass das seit dem Jahr 2000 geltende System der Ausnahmegenehmigungen in Einzelfällen zu kompliziert sei. Belegt hat der Senat die Schäden bloß mit einem Vergleichsfall. Die Änderungen sollen in drei Jahren bewertet werden.

Jagdverordnungen der Länder fußen auf einer Bundesverordnung. Die dort angegebenen Zeiten können sie nur einschränken oder ganz aufheben. Im Falle der Schwäne orientiert sich der CDU-Senat an der entsprechenden Regelung im rot-grün regierten Schleswig-Holstein. Höckerschwäne dürfen demnach vom 1. November bis zum 31. Dezember auf gefährdeten Acker- und Gemüsekulturen durch Jagd vergrämt werden – aber nur in Bergedorf und Harburg.

Die Landwirtschaftsverbände und der Landesjagdverband seien sich mit dem Senat einig, „dass der Abschuss die Ultima Ratio darstellt und nur durch Kugelschuss erfolgen darf“, heißt es von Seiten der Wirtschaftsbehörde. Das Schießen mit Schrot, bei dem mehrere Tiere verletzt werden können, bleibt verboten.

Mit der Beschränkung der Schwanenjagd auf zwei Bezirke ist die Wirtschaftsbehörde den Umweltverbänden entgegengekommen. Ebenfalls auf deren Vorhaltungen hin hat sie die Jagdzeit für Ringeltauben nicht verlängert. Im Flächenland Schleswig-Holstein ist deren Jagdsaison fast doppelt so lang.

Für Elstern und Rabenkrähen dagegen will der Senat eine Jagdzeit überhaupt erst einführen. Sie dürfen künftig zwischen 1. August und 20. Februar geschossen werden. Bisher war das nur im Einzelfall möglich. Den Rabenkrähen wirft die Wirtschaftsbehörde vor, sie zerstörten Silageabdeckungen, grüben Getreidesaaten aus und fräßen Keimlinge. Bisweilen würden sogar „frisch gepflanzte Gemüsepflanzen aus der Erde gezogen und in Töpfen gepflanzte Gemüsepflanzen zusätzlich umgestoßen auf der Suche nach Würmern“.

Der Tierschutzverein bezeichnet die Jagderlaubnis für Schwäne als „brutale Abschussmaßnahme“. Er appelliert an Bürgermeister Ole von Beust, dies durch ein Machtwort zu verhindern. Der Naturschutzbund Nabu und die GAL-Bürgerschaftsfraktion kritisieren, „dass es für keine der Vogelarten belegbare Argumente für eine Jagderöffnung gibt“. Sie beziehen sich dabei auf eine interne Stellungnahme der Umweltbehörde, in der die Änderungen als „fachlich nicht geboten und nicht notwendig“ bezeichnet worden waren.