Klage gegen Abschuss-Gesetz

FDP-Politiker Hirsch und Baum legen nun auch Beschwerde in Karlsruhe gegen das Luftsicherheitsgesetz ein. Rot-Grün lehnt Unionsentwurf zu Grundgesetzänderung ab

BERLIN dpa ■ Die FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum haben mit Privatpiloten und Vielfliegern Verfassungsbeschwerde gegen das Luftsicherheitsgesetz eingelegt. Das jüngst verabschiedete Bundesgesetz erlaubt dem Verteidigungsminister, entführte Passagierflugzeuge im Fall eines Terroranschlags abschießen zu lassen.

Es verstoße gegen die Grundlagen der Verfassung, „wenn der Staat sich das Recht nehmen will, mit den Tätern einer Straftat auch deren Opfer zu töten“, argumentierte der Jurist und frühere NRW-Innenminister Hirsch. Das Leben der Passagiere könne nicht ins Ermessen des Verteidigungsministers gestellt werden.

Auch Bundespräsident Horst Köhler hatte bei Unterzeichnung des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) erklärte sich gestern zu neuen Gesprächen mit der Union über eine Verfassungsänderung bereit, um eine Klage in Karlsruhe abzuwenden. „Ich denke, alle Beteiligten sollten sich noch mal zusammensetzen“, sagte er. „Wenn das dann eine Basis sein könnte, um noch eine Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassungsgericht zu vermeiden, dann soll man den Versuch jedenfalls unternehmen.“

Zuvor hatten SPD und Grüne im Bundestag eine Verfassungsänderung zur Terrorabwehr im Luftraum abgelehnt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Union wiesen SPD und Grüne zurück. Vertreter beider Fraktionen warfen der CDU/CSU vor, mit ihren Vorschlägen die Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Innern durch die Hintertür erweitern zu wollen. Die Initiative sei ein „leicht erkennbares Manöver, um nicht das Wort ‚Mogelpackung‘ zu gebrauchen“, sagte der Staatssekretär Fritz Rudolf Körper. Damit würde den Streitkräften eine andere Rolle zugedacht, „die sie nach unserer Sicherheitsarchitektur nicht haben sollen“. Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, hielt der Union vor, etwas klarstellen zu wollen, was schon längst geregelt sei. Eine Verfassungsänderung sei überflüssig, weil die Bundeswehr bei einem Angriff von außen schon eingesetzt werden könne.

Die unionsregierten Länder haben bereits Verfassungsklage gegen das Luftsicherheitsgesetz angekündigt.