Änderungsantrag für Psych-KG

Aus der SPD kommt Kritik am Entwurf des Psych-KG von Sozialsenatorin Karin Röpke

Bremen taz ■ Noch vor einer Woche hatte Sozialsenatorin Karin Röpke (SPD) die geplante Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psych-KG) gegen Kritik verteidigt. Keineswegs, so sagte sie, werde damit ein Einfallstor zur ambulanten Zwangsbehandlung für psychisch Kranke eröffnet. Nun aber kommen nach heftigen Protesten vom Bundesverband der Psychiatrie-Erfahrenen Änderungsvorschläge aus der eigenen Partei. Die Formulierung im Gesetzesentwurf sei „etwas unglücklich“, so SPD-Rechtsexperte Wolfgang Grotheer. Deshalb werde er gemeinsam mit dem SPD-Sprecher für Gesundheit, Winfried Brumma und SPD-Fraktionsvorstandsmitglied Hermann Kleen einen Änderungsantrag für den Paragraphen 8 des Gesetzesvorhabens vorlegen.

Bislang besagt dieser: „Die für die psychisch kranke Person, deren Zurückhaltung nach Absatz 3 ausgesetzt ist, zuständige Einrichtung (…) überwacht die Einhaltung der Auflage und vollzieht diese. Die §§ 22 (…) finden bei einer Aussetzung der Unterbringung entsprechende Anwendung“. Eben jener Verweis auf den Paragraphen 22 war von den Verbänden der Psychiatrie-Erfahrenen heftig kritisiert worden. Denn dieser erlaubt bei Selbst- oder Fremdgefährdung eine Behandlung auch ohne Einwilligung des Patienten.

Damit werde es möglich, so die Befürchtung, dass die zuständige Einrichtung Zwangsmaßnahmen und Freiheitsentzug veranlasse, ohne dass vorher eine richterliche Entscheidung erforderlich sei. Im Änderungsantrag von Grotheer fällt der Verweis auf den Paragraphen 22 ebenso weg, wie die Formulierung, dass die Einrichtung die Einhaltung der Auflage „überwache“. Aus den Reihen des Bundesverbandes der Psychiatrie-Erfahrenen kam viel Beifall für diesen Schritt: Der Änderungsantrag sei ein „ein großartiger Erfolg“. Auch Helmut Pollähne vom Kriminalpolitischen Arbeitskreis begrüßte das Änderungsvorhaben. grä