Transparenz nur stufenweise

Bereits 1995 hatte Rot-Grün einen Gesetzentwurf zu Abgeordneteneinkünften formuliert. Doch die Chance zur Umsetzung wird nun nur halbherzig genutzt: Genaue Beträge werden nicht genannt

Eigentlich könnten es sich SPD und Grüne bei der Formulierung eines Gesetzentwurfs leicht machen. Denn bereits 1995 haben sie – damals noch als Oppositionsparteien – eine Änderung des Abgeordnetengesetzes in den Bundestag eingebracht, die eine Offenlegung aller Nebentätigkeiten und der Einkünfte von Parlamentariern vorsah. Und dabei weiterging als das Eckpunktepapier, das gegenwärtig die Grundlage für die Verhandlungen bildet.

So forderte Rot-Grün damals die Pflicht zur „jährlichen Anzeige der Art und Höhe aller Einkünfte im Sinne des § 2 des Einkommenssteuergesetzes, wenn ein festgelegter Mindestbetrag überstiegen wird“ und deren Veröffentlichung im Handbuch des Deutschen Bundestages.

Doch die Chance umzusetzen, was damals an der Mehrheit im Bundestag scheiterte, nutzt Rot-Grün nun nur halbherzig. Zum einen musste es erst zu neuen Fällen von unerlaubten Nebentätigkeiten im vergangenen Winter kommen, bis wieder eine neue Initiative gestartet wurde – rund zehn Jahre nach dem damaligen Entwurf.

Und das Eckpunktepapier vom Februar diesen Jahres, das bei der Umformulierung in ein Gesetz ohnehin noch verwässert werden dürfte, sieht vor, dass die Öffentlichkeit nur nach einem Stufenmodell das Salär erfährt, das ein Abgeordneter über seine Diäten (gegenwärtig gut 7.000 Euro) hinaus von Unternehmen, Mandanten oder Kunden erhält. Er muss lediglich mitteilen, ob die Nebeneinkünfte bis zur Hälfte der Bundestagsdiäten, in Höhe der Diäten oder darüber hinaus liegen.

Das lässt viel Spielraum. Ob ein Politiker 7.010 Euro oder 70.000 Euro erhält, sagt viel über den Grad seiner möglichen Beeinflussung aus. Und unter die erste Stufe würden sowohl diejenigen fallen, die eine geringe Aufwandsentschädigung bekommen, als auch die Bezieher von einem regelmäßigem zusätzlichem Gehalt bis zu etwa 3.500 Euro pro Monat. Deshalb fordern Vertreter der Kampagnenplattform „Campact“ zum Beispiel eine weitere Unterteilung der unteren Einkommensstufe.

Doch warum so zögerlich? Eigentlich könnte Rot-Grün jetzt, wo man im Zweifel keine Rücksicht mehr auf die Union und die FDP nehmen muss, den alten Gesetzentwurf wieder aus der Schublade nehmen. Und sogar verschärfen. Transparency International hat dazu Vorschläge gemacht. Von wem hat ein Abgeordneter eigentlich in den Jahren vor seinem Mandat Geld bekommen? Das könnte eine rückwirkende Anzeigenpflicht bewirken. Interessant wäre auch zu wissen, wie viel Zeit der Parlamentarier für seine Nebentätigkeiten aufwendet. Und ob es schon Absprachen mit Unternehmen oder Lobbyistenverbänden gibt über eine Beschäftigung nach der Mandatszeit. Ein Gesetzentwurf, der auch zu solchen Angaben verpflichtet, würde noch mehr Transparenz schaffen. Doch vielleicht muss Rot-Grün dazu erst wieder in die Opposition. STEPHAN KOSCH