Folgenlose Ohrfeige

Rechtsstreit um Hotelturm im Schanzenpark: Nachbarn sprechen von einem gerichtlich gerügten Schwarzbau, Bezirksamt findet das abwegig

Von Sven-Michael Veit

Der Hotelturm im Sternschanzenpark „ist ein Schwarzbau“, sagt Christine Siegrot. Die Rechtsanwältin beruft sich auf einen Beschluss des Hamburger Verwaltungsgerichts (VG) vom Februar, dessen schriftliche Begründung jetzt vorliegt. Darin kommt die Kammer zu der Auffassung, dass die Baugenehmigung des Bezirksamtes Eimsbüttel von 27. Dezember 1996 für den Umbau des Wasserturms in ein Hotel „objektiv rechtswidrig“ sein dürfte. „Eine schallende Ohrfeige für die Behörde“, findet Siegrot – die allerdings bislang keine Folgen hat.

Im Januar hatte die Anwältin im Auftrag von AnwohnerInnen des Schanzenparks beim VG im Eilverfahren einen Baustopp für den gerade begonnenen Umbau des denkmalgeschützten Turms in ein Vier-Sterne-Hotel beantragt. Erfolglos, denn die NachbarInnen seien „in ihren subjektiven Rechten nicht verletzt“, befand das Gericht, und hätten mithin keinen Grund zur Klage. Allerdings weisen die Richter darauf hin, dass die Baugenehmigung fehlerhaft sein dürfte.

Das Bezirksamt hatte 1992 „Büro-, Gastronomie, Museum bzw. öffentliche Zwecke“ im Wasserturm genehmigt und dieses vier Jahre später mit einem Ergänzungsbescheid in „Hotelnutzung“ geändert. Dies stelle jedoch „ein vollständig abweichendes Bauvorhaben“ dar. Dafür wäre ein gesondertes Planungsverfahren erforderlich gewesen. Es gebe mithin, so Anwältin Siegrot, „keine rechtsgültige Baugenehmigung für das Hotel“. Das Bezirksamt sei nun „verpflichtet, den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen“ – sprich: Wasserturm und Schanzenpark, wie sie vor Beginn der Umbauarbeiten aussahen.

Eimsbüttels Bezirksamtsleiter Jürgen Mantell (SPD) hält das für „abwegig“. Die Pläne für den Hotelumbau seien „sehr sorgfältig geprüft“ worden, die Genehmigung sei „nach geltendem Recht“ erfolgt, versicherte er der taz auf Anfrage. Mit ihrer Forderung nach einem Baustopp seien die KlägerInnen vor dem VG ja eben nicht erfolgreich gewesen.

Erfolglos werde auch der Widerspruch gegen die Planungen sein, den sie schon zuvor beim Bezirksamt eingelegt hatten. Der werde in absehbarer Zeit offiziell abgelehnt werden, kündigte Mantell gestern bereits an. Dass sie gegen diesen Bescheid wiederum Gerichte anrufen können, sei ihr „gutes Recht in einem Rechtsstaat“.

Siegrots MandantInnen halten sich derweil noch eine weitere Option offen: Eine Klage gegen das Bezirksamt wegen „gemeinschädlicher Sachbeschädigung eines Denkmals“.