Freiwilliger Zwang

Bildungsbehörde will „bis zu vier“ Versuchsberufsschulen festlegen

Neue Aufregung um die Berufsschulreform: Wie aus einem Brief der Bildungsbehörde vom 31. Mai an die 46 Berufsschulen hervorgeht, soll am Montag auf einer Schulleiterversammlung die „Benennung“ von bis zu vier „Erprobungsschulen“ erfolgen, die ab August „Elemente“ der umstrittenen Reform testen sollen. Dazu zählt die Einsetzung eines zur Hälfte mit Wirtschaftsvertretern besetzten „Schulvorstands“, der Kompetenzen der Schulkonferenz übernimmt.

„Eine solche Pilotphase macht gar keinen Sinn“, kritisiert Dieter Droemmer vom Verband der Berufsschulleitungen. Da bereits ab August 2006 die neue Struktur für alle eingeführt werden soll, gebe es „gar keine Zeit“, um von diesen Piloten zu lernen. Sie würden jetzt nur „auf Druck“ der Handelskammer eingeführt.

SPD-Fraktionsvize Britta Ernst bezeichnet es als „peinlich“, wenn die Bildungssenatorin auf das Instrument der Benennung zurückgreife. Dies sei ein Zeichen dafür, dass sich keine Schule freiwillig melde. „Eine Reform auf Befehl, ohne die Betroffenen zu überzeugen, wird keinen Erfolg haben“, warnt auch Gudrun Hahn vom Personalrat der Berufsschulen.

Behördensprecher Alexander Luckow schweigt. „Die Berufsschulreform ist auf gutem Wege“, erklärt er lediglich. Näheres werde „nicht kommuniziert“. Nach taz-Informationen bemüht sich Dinges-Dierig, doch noch Freiwillige zu finden – und lockt Schulen mit einer „Innovationspauschale“ von 25.000 Euro.

Unterdessen ist beim Hamburger Verfassungsgericht eine Klage der Volksinitiative „Bildung ist keine Ware“ anhängig, die im Herbst entschieden werden soll. Sollte sie Recht bekommen, wird es zur Privatisierung der Berufsschulen einen Volksentscheid geben. Kaija Kutter