„Eigentlich fertig“: Die Informationsfreiheit

Nach jahrelanger Diskussion scheinen sich CDU und SPD nun auf ein Informationsfreiheitsgesetz zu einigen. Das soll den Bürgern künftig Einsicht in Verwaltungsakten gewähren – die nicht nur eigene Angelegenheiten betreffen

Bremen taz ■ „Akteneinsicht für alle!“ und „Verwaltungstransparenz und Informationsfreiheit in einer aktiven Bürgerstadt“ hieß es optimistisch in der Einladung der Humanistischen Union zur Podiumsdiskussion mit Parteivertretern. Das Gesetz soll Verwaltungen dazu verpflichten, Bürgern – unter Wahrung des Daten- und Personenschutzes – Akteneinsicht zu gewähren. Wesentlich dabei ist, dass Bürger auch Informationen zu Vorgängen erhalten können, von denen sie nicht selbst betroffen sind.

In Bremen zieht sich der Kampf um ein solches Informationsfreiheitsgesetz schon über Jahre hin. „Es stand bei beiden Fraktionen nicht ganz oben auf der Prioritätenliste“, räumte Heiko Strohmann, medienpolitischer Sprecher der CDU, ein. Bereits 2001 hatten die Grünen einen ersten Entwurf präsentiert, der am Widerstand der CDU scheiterte. Dennoch haben SPD und CDU 2003 die Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes in den Koalitionsvertrag aufgenommen – und diskutieren nun seit über einem Jahr dessen Formulierung.

„Jetzt sind wir eigentlich fertig“, erklärte der CDU-Vertreter Strohmann. Die Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD, Hartmut Perschau und Jens Böhrnsen, seien sich einig. Bis auf die „Begründung und ein paar Kleinigkeiten“. Die nannte sein SPD-Kollege Frank Schild: Die SPD wolle, anders als die CDU, den Staatsschutz-Bereich der Polizei nicht als Gesamtes von dem Auskunftsanspruch ausnehmen. Zweiter Konfliktpunkt sind die Bremer Gesellschaften: Die SPD fordert, dass Gesellschaften, die mehrheitlich im Besitz des Landes Bremen sind, auch unter das Gesetz gestellt werden. Mit einer Einigung rechnet man nicht vor September. Anja Stahmann von den Grünen forderte, Anträge auf Akteneinsicht auch mündlich stellen zu können, sowie den Missbrauch der Daten bußgeldpflichtig zu machen. Eine Gebührenordnung für die Antragsteller steht noch nicht fest. Anlaufstelle für abgelehnte Antragsteller soll der Landesdatenschutzbeauftragte sein.

Auf Bundesebene wird über das rot-grüne Informationsfreiheitsgesetz – an das der Bremer Entwurf angelehnt ist – am 8. Juli im Bundesrat abgestimmt. Sollten sich, wie von der FDP gewünscht, zumindest zwei der schwarz-gelb regierten Länder enthalten, kann das Gesetz noch vor einer möglichen Neuwahl in Kraft treten. Vier Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, haben bereits ein Informationsfreiheitsgesetz.

Ob man über ein solches Gesetz auch Auskunft über die doppelten Verträge für den Space-Park oder die Erlöse aus dem Verkauf der Stadtwerke erhalte, wollte ein Zuhörer am Ende wissen. Das befürworteten alle Parteienvertreter – beantworten konnte es keiner. grä