volksgesetze
: Heimlich abgeschafft

Der CDU-Senat habe „heimlich, still und leise“ eine verschärfte Verordnung für Volksabstimmungen in Hamburg erlassen, empörte sich gestern die SPD-Fraktion. Diese sei jetzt im Gesetz- und Verordnungsblatt der Hansestadt veröffentlicht worden, über einen entsprechenden Senatsbeschluss allerdings wurde nie informiert. Bei jeder „halbgaren Idee“, wettert SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel, rufe der Senat sonst zu Pressekonferenzen. Dass er in diesem Fall schweige, sei aber verständlich: Die Verordnung sei „bürgerfeindlich“.

Danach dürfen Unterschriften für Volksbegehren nicht mehr auf der Straße gesammelt werden. UnterstützerInnen müssen Bezirks- oder Ortsämter aufsuchen, um sich in die Listen einzutragen. Die Öffnungszeiten jedoch sind streng reglementiert: montags bis freitags sechs Stunden, an mindestens einem Samstag oder Sonntag weitere zwei Stunden. Zudem wird die briefliche Abstimmung portopflichtig gemacht und damit erschwert.

„Vor allem Berufstätige werden kaum Gelegenheit haben, rechtzeitig ihre Unterschrift zu leisten“, befürchten Kritiker der Verordnung, deren gesetzliche Grundlage monatelang Gegenstand von Kontroversen auch in der Bürgerschaft gewesen war. Die detaillierten Ausführungsbestimmungen selbst jedoch können per Rechtsverordnung erlassen werden. Und das sei nun geschehen – auf „schikanöse Art“, so Dressel. Ladenöffnungszeiten hätte die CDU am liebsten rund um die Uhr, bei Volksbegehren aber wolle sie die Türen zumachen.

Für die nächste Parlamentssitzung am 24. August hat die SPD gestern einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser sieht großzügige Öffnungszeiten, mehr Eintragungsstellen, eine Benachrichtigungskarte wie bei Wahlen sowie die portofreie Briefabstimmung vor. SMV