Stuhr verliert im Rechtsstreit um Outlet-Center

Bremer Bauressort interpretiert Eilverfügung des Landgerichtes Hannover im Streit um das Out-Center an der Landesgrenze zu Stuhr als „schönen Punktsieg“. Verwaltungsrichter sehen Bremer Interessen tangiert

Bremen taz ■ Das Verwaltungsgericht Hannover hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Land Bremen und dem Nachbarn Stuhr den Bremern Recht gegeben. In einem Eilverfahren hat Bremen erreicht, dass Stuhr vorläufig keine Baugenehmigung für ein Einkaufs-Zentrum („Factory Outlet“) direkt an der Landesgrenze in Brinkum erteilen darf. Vermutlich sei das „Interkommunale Rücksichtnahmegebot“ verletzt, fanden die Richter. 12 Geschäfte mit insgesamt 143 Parkplätzen wollte der Landkreis an der Verlängerung der Kattenturmer Heerstraße direkt hinter der Landesgrenze genehmigen – dort, wo mit dem „Ochtum-Park“ schon ein kleines Outlet-Center besteht. Der Investor Rolf Müllmann wollte sich gestern noch nicht zu dem Urteil äußern, da es ihm nicht in schriftlicher Form vorlag. Die Bremer Seite geht allerdings davon aus, dass weder der Landkreis Diepholz noch die Investoren das Urteil akzeptieren und dass es zu einer Berufung in dem Eilverfahren kommen wird.

„Wenn es nach mir geht, dann ziehen wir das so durch, und dann sehen Sie ganz arm aus“, so siegessicher hatte vor wenigen Tagen noch der CDU-Fraktionsvorsitzende von Stuhr, Jürgen von Weyhe, den Bremer Bausenator Jens Eckhoff (ebenfalls CDU) angeflachst, als der auf seiner Umland-Tour durch Brinkum kam. Auch Eckhoff sah sich damals auf der rechtlich sicheren Seite – und bekam nun Recht. Ein Klageverfahren Bremens in der Hauptsache würde aller Voraussicht nach „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein“, schrieben die Hannoveraner Richter in ihre 16-seitige Eilentscheidung, weil eine erteilte Baugenehmigung Rechtsvorschriften verletze, die Bremen als Nachbargemeinde schützen soll. In einem Hauptsacheverfahren müsse zudem geklärt werden, ob ein Factory-Outlet-Center an dieser Stelle direkt an der Landesgrenze eine konkrete Störung der oberzentralen Bedeutung der Stadtgemeinde Bremen bedeuten könne.

Cord Bockhop (CDU), Bürgermeister von Stuhr, hatte erklärt, wenn Bremen auch noch den Bebauungsplan anfechten und somit in die Gemeinderechte eingreifen würde, dann würde Stuhr aus dem Kommunalverbund Niedersachsen-Bremen austreten, „und wir wären nicht die einzigen“. Bebauungspläne seien schließlich ureigenstes Gemeinderecht.

Die Investoren hatten auf ihrer Internet-Seite www.ochtum-park.net früher mit der Formulierung geworben, „das Outlet-Center Ochtum-Park“ werde im Jahre 2005 „für unsere Kunden weiter ausgebaut“. Zwar sei diese Internet-Seite inzwischen gelöscht, heißt es in dem Urteil, aber sie ein Indiz dafür, dass es nicht aus der Luft gegriffen sei, wenn die Kläger – Bremen – von einer Nutzung als Outlet-Center ausgingen. Im Bebauungsplan ist nur allgemein von „Einzelverkaufsstellen“ die Rede. Eine Konkretisierung des Bebauungsplans könnte Thema von Kompromiss-Verhandlungen zwischen dem Landkreis Diepholz und der Stadtgemeinde Bremen werden. kawe