Mehr Zeit für Volksinis

Verfassungsgericht lässt Volksinitiativen ruhen. Entscheidung über Volksgesetzgebung im Frühjahr

Alle Fristen in den laufenden Volksentscheids-Verfahren ruhen bis zum Frühjahr kommenden Jahres. Dann soll die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des im Mai vom Senat geänderten Volksabstimmungsgesetzes fallen. Diese Regelung verfügte gestern – im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten – das Hamburger Verfassungsgericht. Während der Senat beantragt hatte, die Fristen nicht um die Prozessdauer zu verlängern, hatten drei Volksinitiativen beantragt, die angebrochenen Fristen nach dem Urteil von vorne laufen zu lassen.

Obwohl der angenommene Verfahrensvorschlag des Gerichts zwischen den beiden Positionen liegt, werteten die Initiativen und ihr Rechtsanwalt Jürgen Küchling den Beschluss als Erfolg. Sie müssten sich nun nicht einem Volksgesetzgebungsverfahren unterwerfen, dessen Rechtmäßigkeit erst noch geprüft werde.

Zwei der drei Initiativen geht es gerade darum, das modifizierte Hamburger Volksabstimmungsgesetz wieder zu kippen. „Das wird nun bis zur Bürgerschaftswahl 2008 Thema bleiben, da die CDU heute mit dem Versuch gescheitert ist, die Volksbegehren auf kaltem Wege abzuwürgen“, freut sich der GAL-Abgeordnete Farid Müller.

Die beklagte Novelle verbietet es, Unterschriften für ein Volksbegehren auf der Straße zu sammeln und über einen Volksentscheid parallel zu einer Wahl stattfinden zu lassen. Hürden, die nach Ansicht der Initiativen die Chancen für einen erfolgreichen Volksentscheid beträchtlich schmälern. Marco Carini