Richterakademie schickt Kritiker vor die Tür

OLG-Richter Helmut Kramer rügt „Hausverbot“ an der Deutschen Richterakademie nach Eklat bei Tagung über deutsche Justizgeschichte. Er befürchtet „konservatives Rollback“ in der Beschäftigung mit der NS-Vergangenheit

FREIBURG taz ■ „Das ist ein Verstoß gegen die Lehrfreiheit des Grundgesetzes“, empört sich Helmut Kramer. Der pensionierte OLG-Richter fühlt sich in seinen Grundrechten verletzt. Als Leiter einer Tagung über deutsche Justizgeschichte durfte er einen von den Teilnehmern gewünschten Vortrag nicht in der Tagungsstätte der Deutschen Richterakademie in Wustrau (Brandenburg) halten, sondern musste in ein nahe gelegenes Café ausweichen. Ein kleinlicher Konflikt, der nur im größeren historischen Rahmen verständlich ist.

Die Richterfortbildung machte bis Ende der 70er-Jahre einen weiten Bogen um das Thema NS-Justiz. Erst seit 1983 gab es auf Druck von Kramer und anderen gewerkschaftlich organisierten Richtern regelmäßige Tagungen an der Deutschen Richterakademie. Seit 1990 fungierte Kramer als Tagungsleiter und gab den Tagungen einen explizit justizkritischen Zuschnitt. Er thematisierte nicht zuletzt das Versagen der Nachkriegsjustiz bei der Aufarbeitung der NS-Verbrechen und den großen Einfluss ehemaliger NS-Juristen nach 1945.

Die Tagungen an der Richterakademie werden jeweils von einem Land oder dem Bund getragen; für das Thema NS war das Land Niedersachsen zuständig. Und erst als dort nach 1990 eine rot-grüne Koalition regierte, konnte Kramer sein Fachwissen als Tagungsleiter einbringen. Inzwischen ist Kramer 75 und will die Tagungsleitung abgeben – an einen Nachfolger, der sie ähnlich justizkritisch fortführt. Das Land Niedersachsen, seit 2003 schwarz-gelb regiert, will jedoch den Nachfolger selbst bestimmen. Vor allem soll er aus Niedersachsen kommen – anders als Kramers Favoriten.

Insofern lag bereits eine gewisse Spannung in der Luft, als Kramer im August zum letzten Mal im Auftrag des Landes Niedersachsen nach Wustrau reiste. Zum Eklat kam es, als Kramer ankündigte, er wolle an einem Abend über die wechselvolle Geschichte der Tagungen zur NS-Justiz berichten. Die Präsidentin der Richterakademie, Dagmar Mittler, fragte sogleich im Hannoveraner Justizministerium nach, ob das möglich sei. Und dort hieß es, die Tagung solle „wie geplant“ stattfinden – ohne den Vortrag. Also untersagte Mittler die „Zusatzveranstaltung“ in den Räumen der Akademie. Die Tagungsteilnehmer mussten sich Kramers Referat in den Räumen des nahe gelegenen „Café Constanze“ anhören – Kramer war wütend.

„Das hat es noch nie gegeben, dass man sich eine von den Seminar-Teilnehmern gewünschte Ergänzung genehmigen lassen muss und dass dies dann zu einem Hausverbot führt“, sagte er der taz. Er befürchtet, dass sich hier ein konservatives Rollback bei der Gestaltung der justizpolitisch heiklen Tagung andeutet.

Eine Sprecherin von Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) winkt jedoch ab. „Die Tagung soll mit den bisherigen Inhalten fortgeführt werden. Und wir wollen weiter mit Herrn Kramer zusammenarbeiten, den wir für sehr kompetent halten.“ Warum er dann über die Geschichte der Tagungen nicht in der Akademie reden durfte, kann aber auch sie nicht erklären. CHRISTIAN RATH