Zensur geht weiter

Vorerst keine Pressefreiheit an Hamburger Privatschulen. Gesetzesänderung nach Expertenmeinung unzulässig

Schülerzeitungen an Hamburger Privatschulen werden vorerst wohl weiterhin zensiert. Die Pressefreiheit könne den freien Schulträgern nicht gesetzlich vorgeschrieben werden, urteilten die Rechtsexperten im Schulausschuss am Dienstagabend übereinstimmend. Dies sei verfassungsrechtlich nicht zulässig.

An öffentlichen Schulen ist die Zensur in Hamburg bereits seit 1991 abgeschafft. An Privatschulen unterliegen die Zeitungen jedoch noch der Kontrolle der Schulleitung. „Ich bin enttäuscht, dass man hier über so eine grundsätzliche Sache streiten muss“, so Sebastian Olényi, Bundesvorstandssprecher der Jugendpresse vor dem Ausschuss. Schülerzeitungen könnten nur dann attraktiv gemacht werden, wenn sie eigenständig und frei sind.

Auslöser für die Diskussion war das Verbot der Schülerzeitung „Sophies Unterwelt“ am katholischen Sophie-Barat-Gymnasium am Rothenbaum (taz berichtete). Sollte eine Gesetzesänderung aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden, schlägt Olényi für solche Streitfälle die Bildung eines unabhängigen Ausschusses vor. Dort sollen dann Vertreter der Schüler, Schulträger, Bildungsbehörde und Jugendpresse zwischen den Beteiligten vermitteln.

Robert Heinemann, schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, schlägt eine Selbstverpflichtung der Schulträger zur Pressefreiheit vor. Vertreter des katholischen Schulamtes und der Rudolf-Steiner-Schulen zeigten sich grundsätzlich gesprächsbereit. Eine Veranlassung zur Aufnahme der Pressefreiheit in das Rahmenschulgesetz sahen aber beide nicht. Nun wollen die Abgeordneten in den Fraktionen über Lösungen auch jenseits einer Gesetzesänderung beraten. KA