Höchstes Gericht tritt in Aktion

Vor dem Berliner Verfassungsgericht fallen heute zwei wichtige Entscheidungen. Verkündet wird erstens das Urteil über eine Klage der Opposition zur mittelfristigen Finanzplanung. CDU, FDP und Grüne sind der Ansicht, dass diese jeweils fünf Jahre umfassende Planung auch bei Aufstellung eines Doppelhaushalts jährlich vorgelegt werden muss. Der rot-rote Senat ist dagegen der Meinung, dass dies bei einem Doppelhaushalt nur alle zwei Jahre geschehen müsse. Die zweite Entscheidung des Gerichts betrifft die Klage der Initiative Berliner Bankenskandal. Der Senat hatte ein von ihr angeregtes Volksbegehren, das auf die Insolvenz der mehrheitlich landeseigenen Bankgesellschaft und die Aufhebung der milliardenschweren Landesbürgschaft abzielte, gestoppt. ddp