Gericht billigt FDP-Rauswurf

Der Ausschluss des FDP-Politikers Wolfgang Mleczkowski aus der Abgeordnetenhausfraktion seiner Partei ist verfassungsgemäß. Eine dagegen gerichtete Beschwerde des schwer erkrankten 62-jährigen Parlamentariers wies das Landesverfassungsgericht gestern zurück. Es begründete seine Entscheidung damit, dass wegen des Verhaltens Mleczkowskis der Fraktion eine Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten sei. Der Politiker war Anfang April aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Ihm werden unter anderem Angriffe auf Polizisten und Zechprellerei angelastet. Mleczkowski, der die Vorwürfe bestreitet, will sein Parlamentsmandat behalten. Er liegt aber auch mit seiner Partei im Streit. Wegen finanzieller Unregelmäßigkeiten war er im April nach 20 Jahren als FDP-Chef des Bezirks Spandau abgewählt worden. DDP