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: Alles hängt an Leipzig

Es gibt sie also doch noch – gute Nachrichten in Sachen Berliner Flughafenpolitik. Und die auch noch von der Justiz, die bislang so ziemlich alle Flughafenentscheidungen monierte. Jetzt also hat das Berliner Oberverwaltungsgericht die Klage mehrerer Fluggesellschaften gegen die geplante Schließung des Flughafen Tegel abgewiesen. Die fluglärmgeplagten Pankower, Weddinger und Spandauer wird es freuen, ein Grund zum Aufatmen ist diese Entscheidung aber noch nicht.

Kommentar von RICHARD ROTHER

Denn mit dem Urteil ist noch nicht viel entschieden – nur dass es nicht grundsätzlich die Rechte von Airlines verletzt, wenn ein Flughafen geschlossen wird. Das mag banal klingen – schließlich sind alle Fluggesellschaften von einer Schließung gleichermaßen betroffen –, ist es aber nicht, wie die juristischen Querelen um die Schließung des Airports Tempelhof zeigen. Insofern ist das gestrige Urteil ein positives Signal, auf dass vielleicht demnächst die Neuköllner und Tempelhofer aufatmen können.

Die Verfahren um Tegel und Tempelhof sind allerdings kleine Geplänkel im Vergleich zu dem alles entscheidenden Prozess, in dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im nächsten Jahr ein Urteil fällen will. Das Gericht entscheidet über den Ausbau Schönefelds zum einzigen Verkehrsflughafen der Region.

Geben die Leipziger Richter den – individuell durchaus verständlichen – Klagen der Anwohner, die mehr Lärm fürchten, statt, knallen auch bei mancher Airline am überlasteten Flughafen Tegel die Sektkorken. Denn dann donnern die Boeings und Airbusse bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag über den Norden der Stadt. Und Berlin bliebe, was es durch die Zeit der Mauer und politische Fehlentscheidungen absurderweise geworden ist: eine Hauptstadt ohne leistungsfähigen Flughafen.