Kein Klaps für Karge

Justiz stellt Ermittlungen gegen Generalstaatsanwalt ein. Sein Klaps-Zitat sei keine Aufforderung zu Straftaten

Das Ermittlungsverfahren gegen den Berliner Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge wegen umstrittener Äußerungen zur Kindererziehung ist eingestellt. Es liege kein Verdacht einer Straftat vor, sagte Staatsanwaltschaftssprecher Michael Grunwald am Montag auf Anfrage. Karge hatte auf einer CDU-Veranstaltung geäußert, es gebe in Deutschland „völlig übertriebene Vorstellungen von antiautoritärer Erziehung“. Er wolle zwar nicht die Prügelstrafe wieder einführen, einen Klaps lasse er sich aber nicht verbieten. Auch ein Klaps ist in Deutschland seit fünf Jahren ausdrücklich verboten. Prügelnde Eltern können belangt und im Einzelfall auch strafrechtlich verfolgt werden.

Grünen-Fraktionschef Volker Ratzmann hatte den Chefermittler daher angezeigt. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat Karge lediglich seine private Haltung kundgetan. „Das war keine zielgerichtete Aufforderung zu Straftaten“, sagte der Sprecher. Ratzmann sagte gestern, er fühle sich durch die Diskussion zu dem Thema trotzdem bestätigt. Bei ihm hätten sich viele Anrufer gemeldet, die Karges Äußerungen ebenfalls als nicht tolerablen Verstoß gegen die gesetzlich verankerte gewaltfreie Kindererziehung einschätzten. Karge mangele es an Bewusstsein, wie er sich als Generalstaatsanwalt öffentlich bewegen müsse. Ratzmann war nach eigenen Angaben im Gegenzug von Karge wegen falscher Verdächtigungen angezeigt worden. Auch dieses Verfahren sei eingestellt worden.

Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte eine Stellungnahme von Karge angefordert. Darin soll dieser lediglich mitgeteilt haben, dass er sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußere.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Schubert und Karge gilt seit langem als zerrüttet. Der Chefankläger war 2002 auf Initiative der Justizsenatorin vom Parlament abgewählt worden. Dagegen hatte Karge erfolgreich geklagt. Im nächsten Jahr geht der umstrittene Ankläger in den Ruhestand. DPA, TAZ