Kein Botschaftsbesuch aus Berlin

Massenverhöre in der Ausländerbehörde weiter rechtlich strittig. Bundesgrüne alarmiert

Das Mandat einer Delegation aus Guinea, die zurzeit in der Ausländerbehörde Flüchtlinge zu ihrer Herkunft befragt, bleibt zweifelhaft. Die Abordnung soll die Identität von mehr als 300 Papierlosen feststellen, so dass sie abgeschoben werden können. Trotz gegenteiliger Ankündigung der Behörde ist bei den Interviews kein Mitarbeiter der Botschaft von Guinea zugegen. Diese hat die Hoheit über die Ausstellung von Reisepapieren.

Zu den Anhörungen, die am Dienstag begonnen haben und bis zum 12. Dezember andauern sollen, werden afrikanische Flüchtlinge aus der ganzen Republik nach Hamburg gebracht. Ein Botschaftsangehöriger sei „bisher nicht hier“, räumte gestern Behördensprecher Norbert Smekal ein. Vorige Woche noch hatte dagegen der Leiter der Behörde, Ralph Bornhöft, der taz gesagt, ein Vertreter werde bei den Interviews dabei sein.

Die GAL hat dies bereits mehrfach gefordert. Sie stellt den Status der auf Initiative des Senats eingeflogenen Abordnung in Frage. Ihre Zweifel begründen sich darauf, dass der Senat Fragen nach dem Mandat der Delegation lückenhaft beantwortet und dass zugleich die guineische Vertretung in Berlin die selbe Gruppe im März nicht anerkannt hatte. Auch der Ablauf der Verhöre ist umstritten: So warnt der Flüchtlingsrat, dass die Anwesenheit von Anwälten und die simultane Übersetzung nicht gesichert seien.

Die Kritik an den Interviews, die auch in anderen Bundesländern üblich sind, hat derweil die Grünen im Bundestag alarmiert. Nach Auskunft seines Büros plant der Abgeordnete Volker Beck eine Kleine Anfrage, um die Sicherstellung rechtsstaatlicher Standards bei den Verhören abzuklopfen. Eva Weikert